Parteistellung beim Stadttunnel aberkannt
Der Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts erreichte die „Plattform gegen den Stadttunnel“ vergangene Woche. Demnach werden die Bürgerinitiativen die von der Rechtsabteilung des Landes Vorarlberg eingeräumte Parteistellung wieder verlieren. Gegen die Zulassung der Initiativen in der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung hatten die Stadt Feldkirch, die VKW und das Land Vorarlberg Beschwerde erhoben. Der Beschwerde wurde stattgegeben.
Gang zum Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof
Für Thalhammer und weitere Vertreter der Initiativen „Statt Tunnel“ und „Mobil ohne Tunnel“ - sowohl auf Voarlberger als auch auf Liechtensteiner Seite - ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sie wollen nach juristischer Prüfung auf alle Fälle Revision beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichthof einlegen. Dazu habe man sechs Wochen Zeit, so Thalhammer.
Link:
- Konsultationsgespräche zwischen Vorarlberg und Liechtenstein / Klare Position: Liechtenstein lehnt Tunnelast Tisis ab (Regierung Liechtenstein 23.5.2015)