Meusburger-Prozess ohne Öffentlichkeit

Der Prozess gegen den ehemaligen Finanzprüfer und ORF-Stiftungsrat Edelbert Meusburger wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs hat am Donnerstag begonnen. Die Öffentlichkeit wurde vom Prozess ausgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem mittlerweile pensionierten Leiter der Großbetriebsprüfung am Finanzamt Feldkirch Amtsmissbrauch vor. Die Anklageschrift umfasst 94 Seiten. Es geht darin um angebliche Verstöße gegen die Bundesabgabenverordnung. Konkret soll Meusburger auf eine Unternehmensprüfung Einfluss genommen haben. Dadurch habe er einen Steuerausfall in Höhe von 3,2 Million Euro verursacht.

Meusburger vor gericht

ORF

Meusburger (re.) am Donnerstag vor dem Landesgericht Feldkirch

Meusburger soll 2005 den Auftrag zur Überprüfung einer Gesellschaft übernommen haben, obwohl er mit dem Steuerberater des Unternehmens privat und beruflich verbunden gewesen sei. Obendrein habe er - so die Anklage - die Gesellschaft vorher beraten. Zudem habe er einen Kollegen angewiesen, Dinge nicht zu prüfen. Falsche Steuerbescheide seien die Folge gewesen. Der 69-jährige Meusburger weist alle Vorwürfe zurück.

Kritik an Ausschluss der Öffentlichkeit

Gleich zu Beginn des Prozesses am Donnerstagvormittag wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Grundsätzlich sei jedes Strafverfahren öffentlich, so Gerichtspressesprecher Norbert Stüttler im Radio Vorarlberg-Interview. Bei Finanzstrafverfahren sehe das Gesetz aber eine Ausnahme vor. In einem Finanzstrafverfahren sei die Öffentlichkeit zwingend auszuschließen, wenn es um abgabenrechtliche Geheimnisse des Angeklagten oder anderer Personen gehe.

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Beitrag von Gernot Hämmerle, Götz Wagner und Klaus Feurstein.

Für den ehemaligen Leiter der Finanzstrafabteilung Ignaz Mätzler ist der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Es sei ja Grund des Prozesses, dass auch die Öffentlichkeit etwas davon erfahre, was hinter den Vorwürfen stehe, so Mätzler gegenüber Radio Vorarlberg.

Prozess auf mehrere Tage angesetzt

Der Prozess ist auf mehrere Tage angesetzt, bis Monatsende wird am 20., 25. und 26. März verhandelt. Am 9. April ist Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ, später BZÖ) in den Zeugenstand geladen. Ende April will der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Günther Höllwarth das Urteil verkünden. Der Strafrahmen für das angeklagte Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsentzug.

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