Landtag ändert Raumplanungsgesetz

Der Landtag hat am Mittwoch das Raumplanungsgesetz in Bezug auf Ferienwohnungen novelliert. Vorwürfe über undurchsichtige Praktiken und „Freunderlwirtschaft“ sorgten immer wieder für Diskussionen.

Unter „besonders berücksichtigungswürdigen Umständen“ konnte bis jetzt der Gemeindevorstand die Nutzungsbewilligung für eine Ferienwohnung erteilen. Es handelte sich dabei um einen Gummiparagrafen. Denn es wurde nie festgelegt, was unter „besonders berücksichtigungswürdigen Umständen“ zu verstehen ist.

EU-Vertragsverletzungsverfahren erzwingt Novelle

Die Auslegung wurde dem kleinen Zirkel im Gemeindevorstand überlassen. In der Folge griffen Beliebigkeit, freies Ermessen und Bevorzugung von Prominenten um sich. Dieser Praxis schob ein EU-Vertragsverletzungsverfahren den Riegel vor. Vorarlberg war zur Gesetzesänderung gezwungen, um eine EU-Klage abzuwenden.

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Im Mittelpunkt der Kritik stand vor allem die Gemeinde Lech. In Lech ging es etwa um Entscheidungen zu Gunsten prominenter Personen wie Formel-1-Fahrer Sebastian Vettel oder den ehemaligen Chef der deutschen Telekom Ron Sommer - mehr dazu in Ferienwohnung gegen Konzertsponsoring oder Lecher Bürgermeister unter Druck.

Egger will Gemeinden auf die Finger schauen

Die Zuständigkeit des Gemeindevorstands wurde durch die Gesetzesnovelle abgeschafft. In Zukunft wird die Gemeindevertretung über Ferienwohnungswidmungen entscheiden. Alle Parteien erhoffen sich dadurch mehr Transparenz bei Ferienwohnungswidmungen.

FPÖ-Chef Dieter Egger kündigte im selben Atemzug an, den Gemeinden künftig schärfer auf die Finger zu schauen. Die entscheidende Frage sei, so Egger, ob wirklich alle Gemeinden gleich kontrolliert werden. Und genau diesen Punkt lasse das Gesetz offen, denn bisher sei unterschiedlich kontrolliert worden, so der Vorwurf Eggers.

Gantner: Kontrolle überall gleich

Christian Gantner (ÖVP) wehrte sich vehement gegen die Unterstellung, die Gemeinden würden unsauber agieren. Er habe ein sehr großes Problem damit, würden die Bürgermeister als „Gesetzesumgeher“ bezeichnet - er sei der Meinung, dass überall mit gleichem Maß gemessen werde. Sollte es aber einseitige Kontrollen geben, dann müsse man dem nachgehen.

Ferienwohnsitze bedeuten „kalte Betten“

Offiziell waren Gemeinden wie Lech in der Vergangenheit bestrebt, die Ausbreitung von Ferienwohnungen zu verhindern. Sie dienen finanzkräftigen EU-Bürgern als Kapitalanlage und führten zu unerwünschten „kalte Betten“. Die Nachfrage nach Feriendomizilen ließ Immobilienpreise und Wohnungsmieten ins Unerschwingliche steigen. Für Einheimische sind sie kaum mehr leistbar.

Fast jeder zweite Wohnsitz in Lech ist heute eine Ferienwohnung. Offiziell spricht die Gemeinde von 40 Prozent. Gemessen an den Haushalten sollen es noch mehr sein. Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Aktuell liegen der Gemeinde mehr als 80 Anträge für geschätzte 300 Ferienwohnungen vor.

Hotellerie verspricht sich Finanzierungsmöglichkeit

In der Hotellerie äußerte man sich zuletzt grundsätzlich gegen „kalte Betten“. Als Finanzierungsmöglichkeit werden sie allerdings auch von Hoteliers in Betracht gezogen. Durch den Verkauf von Hotelanteilen als Feriendomizile wären Investitionen erst wieder möglich, heißt es mit Blick auf die Vorgaben von Basel III.

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