Haftstrafe wegen Veruntreuung

Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein 65-jähriger Oberländer wegen Veruntreuung zu drei Jahren Haft und 50.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Er soll mindestens 182.000 Euro veruntreut haben, die ihm eine Frau freiwillig zur Verfügung gestellt hatte.

Warum die 74-Jährige dem Mann über mehr als 14 Jahre hinweg immer wieder Geld überwiesen hatte, konnte die mittlerweile pensionierte Geschäftsfrau vor Gericht nur mit dem Worten „Gier frisst Hirn“ erklären. Der Angeklagte habe ihr immer hohe Gewinne durch verschiedene Aktienanlagen versprochen. Die Frau sprach von insgesamt 300.000 Euro, die sie dem Angeklagten geben hätte. Von dem Geld hätte sie aber nie wieder etwas gesehen.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Der 65-Jährige weist alle Vorwürfe von sich. Er könne sich auch nicht mehr an viel erinnern. Fragen der Richterin beantwortete er nicht. Die minimalistischen Aussagen des Angeklagten empfand der Staatsanwalt als haarsträubend. Von Reue oder Wiedergutmachung sei nichts zu spüren. Für den Staatsanwalt stand die Schuld des Oberländers außer Zweifel. Auch das Schöffengericht sah die Tat als erwiesen an. Unklar sei nur die Höhe des veruntreuten Geldbetrages. Wohin das Geld genau geflossen ist, konnte nicht geklärt werden. Fakt sei aber, der Arbeitslose habe große Summen für sich verwendet, teils auch verspielt. Mildernd galt vor Gericht seine Unbescholtenheit, erschwerend der lange Zeitraum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.