Missbrauchsprozess gegen Land: Fall verjährt?

Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag der Missbrauchsprozess gegen das Land Vorarlberg fortgesetzt worden. Der Kläger soll als Kind in seiner Pflegefamilie und später im Erziehungsheim am Jagdberg schwer misshandelt worden sein. Nun muss geklärt werden, ob der Fall verjährt ist.

Die Vorwürfe des Klägers liegen bereits bis zu 40 Jahre zurück. Das Land argumentiert deshalb mit Verjährung. Der heute 48 Jahre alte Bludenzer Manfred Gobber wurde am Montag als einziger Zeuge befragt. Er habe die Vorfälle nicht aufarbeiten können, sei psychisch nicht in der Lage gewesen, so rechtfertigte er sich vor dem Richter für die späte Klage. Das mutmaßliche Opfer erzählte erneut von seiner schweren Kindheit, den fast täglichen Schlägen und bösen Worten.

Psychiatrisches Gutachten wird eingeholt

Damit über die Verjährung entschieden werden kann, wird nun ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Dieses soll über den jetzigen und auch früheren psychischen Zustand des Klägers Aufschluss geben.

Über 200.000 Euro gefordert

Der Bludenzer fordert vom Land Vorarlberg mehr als 200.000 Euro Schadenersatz. Die Behörden waren für seine Unterbringung in der Pflegefamilie zuständig, sie haben ihn nach Angaben des 48-Jährigen trotz mehrmaliger Warnungen nicht herausgenommen.

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