Gaißau: Beide Seiten legen Berufung ein

Im Fall jenes 16-jährigen Gaißauers, der vergangene Woche wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt.

Beide Seiten sind mit der Strafhöhe nicht zufrieden: Für Verteidiger Germann Bertsch sind dreieinhalb Jahre eindeutig zu viel, Staatsanwalt Hannes Glantschnig hält die Strafe hingegen für nicht tatangemessen. Glantschnig möchte in zweiter Instanz eine höhere Strafe für den 16-Jährigen erreichen.

Verteidigung nicht beunruhigt

Die Verteidigung nimmt die Berufung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis, beunruhigt ist sie aber nicht. Bertsch rechnet in zweiter Instant im schlimmsten Fall mit einer gleich hohen Strafe. Am Oberlandesgericht Innsbruck wird nun sowohl über die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung entschieden. Frühestens im Juli oder August darf mit einem Ergebnis gerechnet werden.

Der Fall des 16-Jährigen, der vergangenen Juli bei einem Zeltfest in Gaißau eine 20-jährige Frau sexuell missbraucht haben soll, hatte zuletzt österreichweit für Schlagzeilen gesorgt. Vergangene Woche wurde der Jugendliche am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt - mehr dazu in Sexualverbrechen: Haft für 16-Jährigen .