Sexualverbrechen: Haft für 16-Jährigen

Jener 16-Jährige, der vergangenen Juli eine 20-Jährige in Gaißau sexuell misshandelt und dabei schwer verletzt haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Das Leben von zwei jungen Menschen und deren Familien habe am 6. Juli 2014 eine tragische Wende genommen, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Beide, sowohl das Opfer als auch der Täter, würden seither unter dem Vorfall leiden. Der Angeklagte sei klar schuldig zu sprechen, so das Jugendschöffengericht: Nach drei Faustschlägen ins Gesicht habe er die bewusstlose junge Frau sexuell misshandelt.

Milderungsgrund „Provokation“

Das Gericht sah das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit und die alkoholbedingte eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit als Milderungsgründe an. Ebenso sei eine Provokation seitens des Opfers der Tat vorangegangen, in welcher Form, wurde jedoch nicht erläutert.

Erschwerend wurde unter anderem die besondere Brutalität der Tat bewertet und die schweren Verletzungen des Opfers sowie die Folgeschäden, die sie zu tragen hat. Aufgrund des Vorgehens und der schweren Folgen der Tat für das Opfer war eine teilbedingte Haftstrafe nach Ansicht des Gerichts nicht möglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Richterin stellte in der Urteilsbegründung fest, dass bei der Tat eindeutig nicht von einer Vergewaltigung zu sprechen sei, der 16-Jährige sei kein Vergewaltiger. Die junge Frau, das Opfer, war bewusstlos und deshalb wehrlos - darum handle es sich eindeutig um sexuellen Missbrauch. An der Strafhöhe ändere sich aber nichts, das Strafmaß beider Delikte ist gleich hoch. Eine teilbedingte Strafe kam für die Richterin nicht infrage.

Opferanwältin sieht Strafe als angemessen an

Dem Opfer wurden 20.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Der Verurteilte haftet zudem für jeglichen weiteren aus der Tat entstehenden gesundheitlichen Schaden und weitere Behandlungen. Die Opferseite kündigte an, auch den Zivilrechtsweg beschreiten zu wollen.

Birgitt Breinbauer, die Anwältin des Opfers, stufte die Strafe als angemessen ein. Es sei auch die Schwere der Folgen für das Opfer und das große Unrecht, das ihr geschehen sei, berücksichtigt worden, nicht nur das junge Alter und die Alkoholisierung des Angeklagten. Der Verteidiger des Angeklagten, German Bertsch, kündigte Berufung gegen die Strafhöhe an, er stufte die Strafe als zu hoch ein. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung am Donnerstagvormittag in Feldkirch weitgehend ausgeschlossen. Der Täter war geständig und zeigte sich reumütig. Vor Gericht sagte lediglich der Angeklagte aus. Zeugen waren nicht geladen, auch das Opfer nicht. Zudem referierten zwei Sachverständige ihre Gutachten. Bei einem handelte es sich um ein psychiatrisches Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, das zweite war ein medizinisches zu den Verletzungen der Frau.

Opferanwältin Breinbauer sagte am Rande des Prozesses, der Frau gehe es gesundheitlich schon besser. Sie sei dabei aufzuarbeiten, was ihr widerfahren sei, und sei dabei auf einem guten Weg. Im November sei sie erneut operiert worden, und diese Operation sei gut verlaufen, so Breinbauer.

Attacke nach Zeltfest

Der Angeklagte hatte die junge Frau auf einem Zeltfest in Gaißau kennengelernt. Auf dem Heimweg kam es zum angeklagten Verbrechen. Der 16-Jährige ließ die Frau damals schwer verletzt zurück und flüchtete. Kurz darauf gestand er den Angriff. Er wurde in Untersuchungshaft genommen, zwei Wochen später aber unter Auflage einer Therapie wieder auf freien Fuß gesetzt.

In der ersten Vernehmung hatte er angegeben, dass es zwischen ihm und dem Opfer zuerst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sei, bevor ein Streit zur Eskalation geführt habe. Die Frau erlitt bei der Tat schwere Verletzungen im Gesicht sowie am Unterleib und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Eine Nachbarin hatte das Opfer etwa eine Stunde nach der Tat gefunden und sowohl Rettung als auch Polizei alarmiert.

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