Kindergärtnerinnen gewinnen Rechtsstreit

Im Streit um den Kollektivvertrag der Kindergartenpädagoginnen in Altach wurde eine Entscheidung getroffen: Die Pädagoginnen müssen künftig nach dem Vorarlberger Sozialkollektivvertrag bezahlt werden und bekommen dadurch deutlich mehr Gehalt.

Bisher galt das Gemeindebedienstetengesetz für die 41 Kindergartenpädagoginnen und Helferinnen in Altach. Laut Gewerkschaft müsste jedoch der Vorarlberger Sozialkollekivvertrag angewendet werden.

Für die Kindergartenpädagoginnen seien das derzeit enorme finanzielle Einbußen: Nämlich rund 500 Euro pro Monat, so die Betriebsrätin Sandra Pertel bei einer Pressekonferenz vor einigen Wochen.

Neuer Kollektivvertrag gilt ab Februar 2015

Mit dem Gerichtsurteil wurde den Kindergartenpädagoginnen nun nach einem langen Streit Recht gegeben: Ab Februar muss der neue Kollektivvertrag angewendet werden.

Alfred Bargetz, Geschäftsführer des Sozialzentrums Altach, hat Mittwochnachmittag gegenüber einer ORF-Anfrage bestätigt, dass die Kindergartenpädagoginnen künftig nach dem Sozialkollektivvertrag entlohnt werden. Nun bestehe endlich Gewissheit welcher Kollektivvertrag richtig sei, so Bargetz. Bisher sei das nicht eindeutig gewesen. Für ihn stand von Beginn an fest, sobald das Gericht entschieden habe, werde das Urteil, egal wie es ausgehe, akzeptiert.

Sozialzentrum hofft auf finanzielle Unterstützung

Natürlich werde das finanzielle Auswirkungen auf das Sozialzentrum in Altach haben. Bargetz hofft deshalb auf finanzielle Unterstützung seitens des Landes.

Ob das Urteil rückwirkend gilt, müsse nun noch geklärt werden, sagt Gewerkschafter Bernhard Heinzle. In den nächsten Wochen werden Gespräche darüber stattfinden. Forderungen diesbezüglich werden derzeit noch keine aufgestellt, erklärt Heinzle.