Bedingte Haftstrafe wegen Wiederbetätigung

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch ein 35-jähriger Mann zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.980 Euro verurteilt worden.

Der 35-Jährige soll unter anderem gesagt haben, dass es besser wäre, „wenn der Hitler noch da wäre“. Bei einer Hausdurchsuchung wurden zudem mehrere nationalsozialistische Utensilien und Computerdateien gefunden.