Entgleister Zug: 50.000 Schmerzensgeld für Lokführer

Nach dem Zugsunglück in Braz im Juni 2010 hat der Lokführer nun laut einem Bericht der „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ von den ÖBB 50.000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch hat demnach mit einem Vergleich geendet.

Ein vom Lokführer gelenkter Güterzug mit mehr als 200 transportierten Autos war in der Nacht auf den 16. Juni 2010 bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h entgleist. Mehrere Waggons wurden aus den Schienen katapultiert und auf und neben den Bahndamm geschleudert. Der Lokführer konnte sich im Maschinenraum in Sicherheit bringen und erlitt Prellungen und einen schweren Schock. Ein abgeknickter Bremsschlauch verursachte den Bremsdefekt.

Der traumatisierte Lokführer klagte das ÖBB-Gütertransportunternehmen Rail Crago Austria auf Schadenersatz. Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch endet laut einem Bericht der „Neue“ mit einem Vergleich. Die beklagte Rail Cargo habe sich zur Zahlung von 50.000 Euro verpflichtet.

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Ein Bericht von Bernhard Stadler und Hans Hammer.

Rail Cargo wiederum hat laut Zeitungsbericht den französischen Eigner der Waggons auf über 900.000 Euro Schadenersatz geklagt. In Frankreich seien insgesamt 17 Schadenersatzverfahren zum Vorarlberger Bahnunfall anhängig, so Sanjay Doshi, der Anwalt des Lokführers.