Experten gegen frühere Strafmündigkeit

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) möchte eine Senkung des Alters für Strafmündigkeit diskutieren. In Vorarlberg erntet er für diesen Vorschlag heftige Kritik. In Österreich ist man erst ab 14 Jahren strafmündig.

Strafmündigkeit schon ab zehn Jahren - was in der Schweiz bereits gelebte Realität ist, möchte das Justizministerium nun auch in Österreich, oder zumindest soll darüber diskutiert werden. Laut dem Sicherheitsbericht des Innenministeriums ist es im Jahr 2013 zu knapp 5.000 Anzeigen gegen Zehn- bis 14-Jährige gekommen. Konsequenzen haben diese Anzeigen keine - in Österreich ist man erst ab 14 Jahren strafmündig. Der Justizminister möchte das nun ändern. In Vorarlberg erntet er dafür heftige Kritik.

Klare Ablehnung von verschiedenen Seiten

Dieser Vorschlag würde immer dann aufkommen, wenn eine Straftat von einem Kind unter 14 Jahren öffentlich bekannt wird, sagt der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch. Er lehne diesen Vorschlag ganz klar ab. Dadurch werde der Eindruck erweckt, dass Strafen etwas verbesserten. Das sei falsch, es brauche Unterstützung und Betreuung. Das gelte auch für die Eltern.

Die Kinder- und Jugendhilfe in Vorarlberg hätte eine breite Palette an Angeboten, damit Kinder wieder auf den rechten Weg geführt werden. Außerdem habe Vorarlberg als einziges Bundesland eine Jugendgerichtshilfe. Diese biete eine direkte Unterstützung für betroffene Familien an. Wenn man sich etwas von der Schweiz abschauen wolle, dann die Stärkung dieser Institutionen, sagt Winfried Ender, Leiter des Resozialisierungsvereins Neustart.

Auch Heinz Bildstein, Präsident des Landesgerichts Feldkirch, hält eine Herabsetzung der Strafmündigkeit für wenig zielführend: Das sei eine unnötige Diskussion, Richter seien nicht der richtige Weg, jemanden wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Eine Häufung der Straftaten von Zehn- bis 14-Jährigen sieht Heinz Bildstein außerdem nicht.