Schülerin darf Kopftuch tragen

Das St. Galler Verwaltungsgericht hat im Kopftuchstreit um ein muslimisches Mädchen aus St. Margarethen (CH) für das Mädchen und seine Familie entschieden. Die Schulgemeinde hatte versucht, mit einem Kopfbedeckungsverbot das Mädchen am Tragen des Kopftuchs zu hindern.

Der Wunsch des Mädchens, während des Unterrichts das islamische Kopftuch, den Hijab zu tragen, sei durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt, begründet das Gericht sein Urteil. Es sei nicht ersichtlich, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs die Integration der 13-Jährigen beeinträchtigt habe. Der Vertreter der Schulgemeinde wirft der muslimischen Familie allerdings „Verweigerung“ vor, weil die Kinder auch nicht zum Schwimmunterricht und ins Skilager gingen.

Der Islamische Zentralrat der Schweiz nahm das - nicht rechtskräftige - Urteil hingegen mit Genugtuung zur Kenntnis. Die Schulgemeinde hatte versucht, mit einem Kopfbedeckungsverbot das Mädchen am Tragen des Kopftuchs zu hindern.