Polizei verstärkt an Halloween die Kontrollen

Am Freitagabend ziehen wieder Kinder und Jugendliche um die Häuser und verlangen „Süßes oder Saures“. Weil es in den vergangenen Jahren an Halloween immer wieder zu Sachbeschädigungen gekommen ist, verstärkt die Polizei ihre Anstrengungen und rät zu Aufmerksamkeit.

Zerschlagene Fenster, ausgeleerte Mülltonnen, mit Eiern beworfene Hauswände, umgegrabene Gartenbeete: Die Litanei von Halloween-Streichen, die zu weit gegangen sind, ist lang. Auch in Vorarlberg waren in den letzten Jahren immer wieder solche Sachbeschädigungen zu verzeichnen.

Laut Polizeisprecher Horst Spitzhofer müssen Kinder und Jugendliche mit Folgen rechnen, wenn sie derart über die Strenge schlagen. Über-14-Jährige werden auf jeden Fall angezeigt. Jüngere Personen können zwar nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, zivilrechtliche Forderungen können aber auch gegen sie erhoben werden.

Haftstrafen bis zu sechs Monate

Das bestätigt auch Rechtsanwältin Oliva Lerch. Wer weniger als 14 Jahre alt ist, kann nämlich trotzdem mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Außerdem stelle sich die Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Dann könne gegen sie vorgegangen werden, sagt die Expertin. Noch teuerer kann ein aus dem Ruder gelaufener Halloween-Spaß ältere Jugendliche zu stehen kommen: Sie müssen mit einem Verfahren und Haftstrafen bis zu sechs Monaten rechnen.

Vandalismus an Halloween ist vor allem in den Städten und größeren Gemeinden ein Problem, sagt Polizeisprecher Spitzhofer. Die Polizei rechnet heute vermehrt mit Sachbeschädigungen und rät deshalb, Autos und Motorradräder in die Garagen zu stellen, Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im Freien stehen zu lassen und die Postkästen unbedingt zu leeren.