Misshandlung: Opfer sagen oft nicht aus

In Prozessen, in denen es um die Misshandlung oder den Missbrauch Minderjähriger geht, sind Freisprüche keine Seltenheit. Grund dafür ist, dass die vermeintlichen Opfer in vielen Fällen ihre eigenen Verwandten belasten müssten.

Am Mittwoch wurde am Landesgericht Feldkirch ein 47-jähriger Mann und seine 48-jährige Ex-Freundin vom Vorwurf freigesprochen, den gemeinsamen Sohn und die Tochter des Angeklagten mehrere Jahre misshandelt zu haben. Weder der Sohn noch die Tochter waren zu einer Aussage bereit - mehr dazu in Kindesmisshandlung: Freispruch für Eltern.

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„Vorarlberg heute“-Beitrag von Gernot Hämmerle

Laut Rechtsanwältin Eva Müller passiere es immer wieder, dass Kinder oder jugendliche Gewaltopfer zwar vor der Polizei aussagen, dann aber vor Gericht nicht mehr. Müller führt das auf die grundsätzlich andersartige Situation vor Gericht zurück: Hier sei der Druck sehr viel höher, schließlich sitze die beschuldigte Partei im selben Raum wie das Opfer. Entschlägt es sich dann, darf das Gericht auch vorherige Aussagen gegenüber der Polizei nicht verwerten. Ein Freispruch ist zumeist die Folge.

Sachverhalt nur strafrechtlich erledigt

Damit sei der Strafverhalt aber nur strafrechtlich erledigt, sagt Müller. Die Behörde schaue sich den Fall in der Regel sehr genau an und prüfe, ob das Kindeswohl gefährdet sei. Ist Gefahr im Verzug, habe sie nämlich sehr weitreichende Befugnisse. Hilfe für Missbrauchsopfer leistet, unabhängig vom Prozessausgang, das Institut für Sozialdienste.