Tod einer 15-Jährigen: Ermittlungen eingestellt

Nach dem Tod einer 15-Jährigen während eines Foto-Kurses Ende August hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Veranstalter hat demnach die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Das Mädchen war in der Bregenzer Ach ertrunken.

Die 15-Jährige aus Lustenau nahm gemeinsam mit acht weiteren Personen an einem Foto-Workshop auf den „Sandplatten“ in der Bregenzer Ach in Bregenz teil. Nach Zeugenaussagen rutschte sie aus und stürzte in den Fluss. Sie sei so schnell von der Strömung mitgerissen und unter Wasser gezogen worden, dass es nicht möglich war, sie aus der Ach zu ziehen. Der Wasserrettung gelang nach einer Stunde die Bergung.

Die Zeugen schilderten auch, dass unmittelbar zum Zeitpunkt des Sturzes niemand in der Nähe der 15-Jährigen war. Die Ermittlungen der Behörden haben nun ergeben, dass der Veranstalter des Foto-Kurses und dessen Gehilfe die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Das gibt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Heinz Rusch, auf Anfrage des ORF Vorarlberg bekannt. Den beiden Kursverantwortlichen könne kein fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden, es war ein tragischer Unfall.

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