Protestbürger eingesperrt: Kritik an Polizei

Der Innsbrucker Verwaltungsrechtsexperte Karl Weber übt Kritik an der Stadtpolizei Dornbirn, weil sie bei einer öffentlichen Veranstaltung in Dornbirn einen protestierenden Bürger festgenommen und eine halbe Stunde in eine Zelle gesperrt hat.

Elmar Battlogg aus Mäder taucht seit Jahren immer wieder bei Veranstaltungen auf, um dort auf seiner Meinung nach „illegale Machenschaften“ von Ärzten am Landeskrankenhaus Feldkirch aufmerksam zu machen. Seit einer misslungenen Operation ist er chronischer Schmerzpatient. Vor Gericht hat er bereits mehrere Prozesse verloren. Seiner Ansicht nach haben Politik und Justiz Ärztefehler vertuscht.

Auf der 25-Jahr-Feier der Fußgängerzone in Dornbirn nahm Battlogg vergangene Woche - mit einer Trillerpfeife „bewaffnet“ - teil. Wie er selbst gegenüber dem ORF Vorarlberg schildert, sei er zirka zwei Meter vor Landeshauptmann Markus Wallner gestanden und habe zu ihm gesagt, er hätte gerne eine Antwort auf seine Fragen.

Dann sei er von hinten weggezogen und abgeführt worden, so Battlogg. Dann, so erzählt er weiter, habe man versucht, ihm den Arm umzudrehen, um ihn festzuhalten - aus welchem Grund wisse er nicht. In der Polizeistation habe man ihn schließlich angeschrien. Danach habe er Schuhe und Jacke ausziehen müssen, bevor er in eine Zelle gesperrt worden sei.

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Im Video zu sehen: Elmar Battlogg (Protestbürger), Martin Rützler (Rechtsanwalt), Karl Weber (Rechtsexperte, Universität Innsbruck); Beitrag von Gernot Hämmerle, Reinhard Mohr, Klaus Feurstein

Martin Rützler, Rechtsanwalt von Battlogg, hält die Vorgehensweise der Stadtpolizei Dornbirn für rechtswidrig. Battlogg sei schlichtweg im Publikum gestanden - offenbar sei es aber nicht gewünscht gewesen, dass kritische Personen an dieser Veranstaltung teilnehmen, so Rützler.

Stadt Dornbirn: Ruhestörung als Grund für Festnahme

Die Stadtpolizei Dornbirn stand für den ORF nicht für ein Interview zu diesem Vorfall zur Verfügung. In einer schriftlichen Stellungnahme der Stadt Dornbirn ist von „Ruhestörung bei der Veranstaltung durch lautes Zwischenrufen und eine Trillerpfeife“ die Rede. Zudem hätten die Mitarbeiter der Stadtpolizei auf die „mehrmalige provozierende Störung maßhaltend und verhältnismäßig im Sinne des gelindesten Mittels reagiert“. Wegen „Wiederholungsgefahr“ sei der Mann dann 30 Minuten in Gewahrsam genommen worden.

Verfassungsrechtler sieht keinen strafbaren Tatbestand

Der Innsbrucker Verfassungsrechtsexperte Karl Weber sagt zu dem Vorfall, er sähe darin keinen strafbaren Tatbestand. Die Trillerpfeife sei Battlogg abgenommen worden - laut geschrien habe er nach offenbar nicht. Er könne hier also keine Verwaltungsübertretung erkennen, die eine Festnahme und nachfolgende Anhaltung rechtfertigen hätte können.

Battlogg wird von einigen Prominenten als sehr lästig empfunden, weil er immer wieder auf seinen Fall aufmerksam machen will. „Protestbürger“ und „lästig“ seien jedoch keine Kategorie polizeilichen Handelns, verdeutlicht Weber. Der Protestbürger habe das Recht auf Meinungsfreiheit - auch gegenüber Politikern. Auch wenn das für die Betroffenen mehr oder weniger angenehm sei.

Battlogg überlegt, eine Maßnahmenbeschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen.

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