Wohnungseigentümern drohen Verluste
Hintergrund für die Aufregung der Wohnungsbesitzer ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom 22. November 2011. Damals hatte der OGH verdeutlicht, dass Wohnungseigentumszubehör separat im Grundbuch eingetragen werden muss. Als Wohnungseigentumszubehör gelten etwa Autoabstellplätze, Kellerabteile oder Eigengartenanteile.
WKV
10.000 Eigentümer betroffen
Wohnungsbesitzer, die dieses „Zubehör“ bis 22. November nicht ins Grundbuch eintragen lassen, müssten mit massiven Folgen rechnen, warnt Markus Salzgeber, Fachgruppengeschäftsführer der Finanzdienstleister in der Vorarlberger Wirtschaftskammer. Denn die Besitzer könnten dann ihre Rechtsansprüche verlieren - das Wohnungszubehör würde somit in den allgemeinen Teil der Liegenschaft übergehen.
Salzgeber empfiehlt den rund 10.000 betroffenen Eigentümern in Vorarlberg deshalb, umgehend mit einem Rechtsanwalt oder Notar in Kontakt zu treten. Nur so könne sichergestellt werden, dass sie ihre Rechts- bzw. Gewährleistungsansprüche nicht verlieren.
Grund für die prekäre Lage ist laut Salzgeber der politische Stillstand in Wien - die Regierungsparteien hätten sich bisher nicht auf eine Gesetzeskorrektur einigen können, so Salzgeber. Jetzt müssten die Eigentümer handeln.