Kleinkraftwerk sorgt für Rechtsstreit

Ein Kleinwasserkraftwerk im Mellental sorgt für einen Rechtsstreit. Seit 30 Jahren versorgt es eine Alpe im Naturschutzgebiet mit Strom. Nun gibt es neue Auflagen, die den Betrieb in trockenen Phasen unmöglich machen. Ersetzt wird es vorerst durch ein Dieselaggregat.

Seit dem 31. Dezember 2013 darf das Kleinkraftwerk von Martin und Ilse Hager auf der Haslachalpe nicht mehr in Betrieb genommen werden. Die wasserrechtliche Bewilligung ist an diesem Tag abgelaufen, eine Verlängerung wurde von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn nicht bewilligt. Der Grund: Die Restwasserabgabe von fünf Litern pro Sekunde, die der Quellbach aufweisen müsste, sei nicht gegeben.

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Im Videobeitrag von Franz-Michel Hinteregger sehen Sie: Martin und Ilse Hager, Bezirkshauptmann Helgar Wurzer.

Unverständnis über Vorgehensweise

Martin Hager versteht das nicht. Eine solche Restwasserabgabe sei in einem normalen Sommer schlicht nicht möglich. Angesichts der Diskussion um Energieautonomie im Land müsse man sich schon fragen, „ob das der richtige Weg ist, wenn man bestehende Anlagen, die anstandslos funktionieren, mit neuen behördlichen Auflagen mit aller Gewalt in den Dreck fahren muss.“

Ein Behördenvertreter habe den Hagers angeraten, ganz einfach das Dieselaggregat als Ersatz zu verwenden.

BH: „Kein Spielraum“

Anders ist die Sichtweise der BH Dornbirn. Hier heißt es, der ökologische Zustand des Quellbaches müsse erhalten bleiben, weil es sich laut Fachgutachten um ein wertvolles Biotop handle. Bezirkshauptmann Helgar Wurzer sagt dazu: „Das Gesetz schreibt uns als Behörde ganz klar vor, dass wir alles zu tun haben, damit eben dieses Gewässer nicht nachteilig beeinflusst wird.“ Einen Spielraum gebe es diesbezüglich nicht.

Landesverwaltungsgerichtshof hat zu entscheiden

Martin und Ilse Hager haben gegen den Bescheid der BH nun Berufung eingelegt. Bis der Landesverwaltungsgerichtshof einen Entscheidung gefällt hat, wird sich die Familie auf jeden Fall mit dem Dieselaggregat zufrieden geben müssen.