Privater Casino-Betreiber verliert vor Höchstgericht

Die Vorarlberger Kriegsopferabgabe bringt den größten Privat-Poker-Unternehmer Österreichs, Peter Zanoni, an den Rand des Ruins. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montagausgabe. Zanoni, der eines seiner zwölf Poker-Lokale in Bregenz betreibt, hatte diese Verordnung bekämpft.

Die sogenannte Kriegsopferabgabe wird Veranstaltern - etwa Kinobetreibern oder Ballorganisatoren - abverlangt, um mit dem Geld Versehrte und Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Diese Abgabe gibt es in ähnlicher Form auch in andern Bundesländern. Peter Zanoni, der Betreiber der Concord-Card-Casinos, wollte die Vorarlberger Kriegsabgabenverordnung ganz vom Tisch haben. Er bekämpfte einen Abgabenbescheid bis zum Höchstgericht.

Verwaltungsgerichtshof verschärft Auslegung

Fast vier Jahre später gibt es jetzt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet, wurde das Gesetz nicht gekippt, sondern im Grund in der Auslegung sogar verschärft. Musste man vorher eine Abgabe für den Eintritt ins Poker-Lokal bezahlen, muss Zanoni nun für jeden Einsatz, den ein Spieler im Casino macht, die Steuer entrichten.

Rückforderung der Stadt Bregenz

Die Stadt Bregenz fordert nun aus Rückständen eine Abgabe von achteinhalb Millionen Euro. Peter Zanoni sagt, dadurch würde sein österreichweites Unternehmen, die CBA Spielapparte- und RestaurantbetriebsGmbH in die Insolvenz getrieben. Rund 600 Mitarbeiter würden ihren Job verlieren. Durch die neue Gesetzesauslegung müsste Zanoni jährlich allein für sein Casino in Bregenz rund zehn Millionen Euro Abgaben bezahlen. Er erzielt österreichweit nach eigenen Angaben einen Umsatz von jährlich 19 Millionen Euro.

„Entscheidung nicht nachvollziehbar“

Beim Land zeigt man Verständnis für Zanoni. Auf die Frage, ob man nicht froh sein müsse, dass ein privater, möglicherweise zwielichtiger Casino-Betrieb das Land verlassen werde, antwortet Wirtschaftslandesrat Karl-Heinz Rüdisser (ÖVP): Der Betrieb in Bregenz sei ordentlich geführt worden. Als „Wirtschaftslandesrat mit Hausverstand“ könne er die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht nachvollziehen. Man müsse, so Rüdisser, die Abgabe aber einfordern, andernfalls mache man sich des Amtsmissbrauchs schuldig.

Link: