NEOS: Meldung bei Datenschutzrat nach Massen-Werbe-Mail
Die Daten der Kammermitglieder dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden, meint Spitzenkandidatin Sabine Scheffknecht.
Scheffknecht: Zusendungen unzulässig
Da es sich nicht um Postaussendungen sondern um Massen-Mails an die Vorarlberger Unternehmer handelt, wäre nach NEOS-Ansicht das Telekommunikationsgesetz anzuwenden und die Zusendung somit unzulässig, sagt Scheffknecht.
Denn die Zusendung elektronischer Post ohne Einwilligung des Empfängers sei nicht erlaubt, sobald die Mail an mehr als 50 Empfänger geht oder zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt.
Den Fall wollen die NEOS nun beim Datenschutzrat einbringen.