Vergewaltigung: Drei Jahre Haft für 53-Jährigen

Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 53-jähriger Oberländer wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Ex-Lebensgefährtin zum Beischlaf gezwungen hatte.

Der Verurteilte muss der Frau außerdem auch 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Nach dem Beziehungsende hatte der Oberländer bereits telefonisch angekündigt, er werde bei der Lebensgefährtin noch zu Hause vorbeischauen. Da diese nichts Gutes ahnte, legte sie sich mit einem Pfefferspray und einem Handy ins Bett.

Als der Oberländer gegen Mitternacht bei ihr auftauchte, hatte sie - wie sie schilderte - den Eindruck, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte alles kurz und klein schlagen wolle. Sie setzte den Pfefferspray ein, doch der Mann konnte ihn ihr entreißen und setzte ihn letztendlich gegen sie ein.

Drohungen per SMS und Facebook

Der darauf folgende Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich passiert, sagte der 53-Jährige, doch das Schöffengericht sah das anders. Eine deutliche und extrem rohe Sprache beinhalteten auch zig Drohungen, die der Mann per SMS und Facebook im Vorfeld und danach gegen die Frau gerichtet hatte, aber auch gegen ihren erwachsenen Sohn. Dafür wurde der Oberländer zusätzlich wegen gefährlicher Drohung verurteilt.

Der Verurteilte kündigte an, das Urteil zu bekämpfen - ebenso die Staatsanwältin, der die Strafe zu niedrig war.