Anklage gegen Meusburger rechtskräftig

Der pensionierte Spitzenfinanzbeamte und Ex-ORF-Stifungsrat Edelbert Meusburger muss sich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten. Die Anklage ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Innsbruck wies den Einspruch Meusburgers ab.

Mitte Dezember 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch den ehemaligen Leiter der Großbetriebsprüfung und damaligen ORF-Stiftungsrat Edelbert Meusburger angeklagt. Laut Anklageschrift soll Meusburger einen Steuerausfall von 3,2 Millionen Euro verursacht haben.

Meusburger bestritt die Vorwürfe und erhob Einspruch gegen die Anklage. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab dem Einspruch keine Folge, so Pressesprecher Georg Menardi auf ORF-Anfrage am Montag. Meusburger muss sich nun vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Über einen Prozesstermin werde man Ende September Näheres wissen, so Gerichtssprecherin Claudia Hagen in Feldkirch.

Staatsanwalt: „Falsche Steuerbescheide“

In der 94 Seiten starken Anklageschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, den Steuerausfall von 3,2 Millionen Euro verursacht zu haben, in dem er auf eine Unternehmensprüfung Einfluss genommen haben soll. Konkret soll Meusburger 2005 den Auftrag zu einer Überprüfung einer Gesellschaft übernommen haben, obwohl er mit dem Steuerberater des Unternehmens privat und beruflich verbunden gewesen sei.

Obendrein habe er - so die Anklage - die Gesellschaft vorher beraten. Zudem habe er einen Kollegen angewiesen, Dinge nicht zu prüfen. Falsche Steuerbescheide waren die Folge. Sollte Meusburger wegen Amtsmissbrauchs verurteilt werden, droht ihm zwischen einem und zehn Jahren Haft. Meusburger wies stets alle Vorwürfe zurück.

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