Missbrauch: Opferanwalt kritisiert Land
Nach ORF-Berichten über den Fall Monika S., die als Kind in einer Dornbirner Pflegefamilie schwer misshandelt worden sein soll (mehr dazu in Frau klagt Land auf Schmerzensgeld), meldete sich der 48-jährige Manfred Gobber aus dem Oberland beim ORF Vorarlberg.
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Er wurde 1966, im Alter von zehn Monaten, auf einer Baustelle ausgesetzt. Die Jugendwohlfahrt habe ihn, so Gobber, in einer ortsbekannten Alkoholiker-Familie untergebracht. Dort sei er schwer misshandelt worden. Der Missbrauch habe sich auch in der Erziehungsanstalt Jagdberg fortgesetzt.
Harg: Land verhindert Prüfung der Vorfälle
Aus dem Opferschutzfonds des Landes Vorarlberg hat Gobber 20.000 Euro Soforthilfe erhalten. Damit wolle er sich angesichts seines verpfuschten Lebens aber nicht abspeisen lassen, meint Gobber. Deshalb habe er das Land Vorarlberg geklagt.
ORF
Die Klage wurde vom Bregenzer Anwalt Stefan Harg eingebracht. Harg zeigt sich empört über die vom Land Vorarlberg eingewendete Verjährung. Mit diesem Argument versuche man, eine Prüfung der Vorfälle zu verhindern. Die Haltung des Landes sei zwiespältig, so Harg. Einerseits habe die zuständige Landesrätin Greti Schmid (ÖVP) öffentlich erklärt, das Land wolle zu Fehlverhalten von Behörden stehen. Andererseits wende das Land in jedem Fall das Argument der Verjährung ein. Das habe zur Folge, dass ein Gericht gar nicht bis zur Prüfung der Vorfälle und der Vorwürfe komme.
Rechtlich sei das korrekt, erläutert Harg. Jedoch sei für ihn die Vorgangsweise im Fall Gobber „sittenwidrig“. Die Vorwürfe und Missbrauchshandlungen seien so massiv gewesen, dass das Land hier einfach zu seiner Verantwortung stehen müsse, so Harg gegenüber dem ORF.
Schmid (ÖVP): Gericht am Zug
Die angesprochene Landesrätin Schmid wehrt sich gegen Hargs Vorwürfe. Es sei Sache des Gerichts zu klären, ob eine Verschuldung des Landes und eine Verjährung vorliege. Das sei ein laufendes Verfahren, das abzuwarten sei, so Schmid.
Mit dieser Aussage widerspricht Schmid Opferanwalt Harg, der betont, dass eine inhaltliche Klärung der Fälle verhindert werde, indem eben die Anwälte des Landes selbst das Argument der Verjährung einbracht haben. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wollte - trotz mehrfacher Anfrage - zum Thema „Missbrauchsopfer und Verjährung“ gegenüber dem ORF nicht Stellung nehmen.
Links:
- Missbrauchsfall in Pflegefamilie: FPÖ für Kulanzlösung (vorarlberg.ORF.at, 21.8.2014)
- Missbrauch: Landesrätin will Klärung durch Gericht (vorarlberg.ORF.at, 21.8.2014)