Kein Alkohol für Jugendliche

Die Jugendschutz-Bestimmungen bei Alkohol werden immer besser eingehalten. Das belegen anonyme Test-Einkäufe im Handel und in Lokalen. Größere Probleme bereiten allerdings noch Tankstellen und Jahrmärkte.

Testpersonen von 14 oder 15 Jahren bestellten in Supermärkten, Lokalen oder Tankstellen „harten“ Alkohol. Diese Getränke dürfen erst an 18-Jährige verkauft werden. Die Bilanz dieser Testkäufe fiel eindeutig positiv aus, so Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch.
Im Vorjahr sind nur noch bei 20 Prozent der Test-Einkäufe harte alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft worden. Vor zehn Jahren bekamen noch von 10 Jugendlichen acht tatsächlich Alkohol.

Verbotener Alkoholverkauf :
2004: 60 Prozent
2008: 41 Prozent
2012: 28 Prozent
2013: 22 Prozent
2014: Gastronomie: 17 Prozent
Handel: 28 Prozent
Tankstellen: 38 Prozent

(Quelle: Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg)

Maßnahmen nach Verstößen

Wenn die Testkäufer doch verbotenerweise Alkohol erhalten, werden die Unternehmer informiert. Gemeinsam werden dann Maßnahmen - etwa Mitarbeiterschulungen - besprochen, so Rauch. Bei Verstößen werden außerdem weitere Kontrollen durchgeführt. Gibt es weitere Gesetzes-Übertretungen, folgen auch Anzeigen, so Rauch. Der Strafgedanke stehe aber nicht im Vordergrund.

Erfreulicherweise gebe es kaum mehr Unternehmen, die bewusst gegen die Alkohol-Jugendschutz-Bestimmungen verstoßen, sagt Rauch. Aus Geschäftsinteresse verkaufe man nicht mehr Alkohol an Jugendliche. Besonders Handelsketten hielten sich an das Gesetz. Noch relativ häufig erhalten Jugendliche allerdings „harten“ Alkohol in Tankstellen. Hier habe es in diesem Jahr bei Testkäufen bei einem Drittel Verstöße gegeben. Größere Probleme gebe es auch bei Märkten und Festen, also Enzelveranstaltungen, bedauert Kinder- und Jugendanwalt Rauch.

Tankstellen stehen unter Beobachtung

Man werde verstärkt in diesem Bereich kontrollieren, heißt es. Das Projekt der anonymen Alkohol-Testeinkäufe wird von Kinder- und Jugendanwalt und Sucht-Beratungsstelle „Supro“, Wirtschaftskammer und Polizei durchgeführt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern und der Schweiz werde in Vorarlberg nur selten gegen Alkohol-Jugendschutz-Bestimmungen verstoßen, erläutert Rauch.

Anstoß für andere Bundesländer

Das Vorarlberger Projekt der anonymen Testkäufe („Mystery Shopping“) sei inzwischen auch von anderen Bundesländern übernommen worden. Die Kontrollen werden viermal im Jahr durchgeführt. Heuer sind für Vorarlberg rund 200 anonyme Testeinkäufe geplant. Zusätzlich führt die Wirtschaftskammer eigene Test-Einkäufe durch.

Link: