Opposition blitzt vor Höchstgericht ab

Der Verfassungsgerichtshof hebt das Vorarlberger Gemeindewahlgesetz erneut nicht auf. Das Höchstgericht hat einen Anfechtungsantrag der Oppositionsparteien zum zweiten Mal zurückgewiesen.

Die Oppositionsparteien sind dagegen, dass die Gemeindevertretungswahl und die Bürgermeisterdirektwahl auf einem Stimmzettel durchgeführt werden. Die ÖVP ist jedoch gegen eine Änderung.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun den Anfechtungsantrag der Oppositionsparteien zum zweiten mal zurückgewiesen - ohne den Antrag inhaltlich zu prüfen. Grund dafür ist, dass der Landtag das Gesetz nach Einbringen des Antrags geändert hat.

FPÖ, Grüne und SPÖ haben angekündigt, nach der Landtagswahl das Gesetz gemeinsam zu ändern, wenn die ÖVP ihre absolute Mehrheit verlieren sollte.

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