Testamentsprozess: Drei Urteile rechtskräftig

Im Testamentsfälscher-Prozess sind mittlerweile drei von fünf Urteilen rechtskräftig, wie Recherchen des ORF Vorarlberg ergeben haben. Richterin Kornelia Ratz und ein ehemaliger Gerichtsbediensteter überlegen noch, ob sie das Urteil annehmen.

Am Freitag wurden am Landesgericht Salzburg alle fünf Angeklagten im Testamentsfälscherprozess schuldig gesprochen. Der Hauptangeklagte Jürgen H., sein Komplize Peter H. und der pensionierte Gerichtsbedienstete Walter M. haben ihre Strafen angenommen. Diese drei Schuldsprüche sind nun rechtskräftig.

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Video: Beitrag von Gernot Hämmerle und Klaus Feurstein

Nächste Woche könnte ein vierter Schuldspruch rechtskräftig werden, nämlich jener gegen den ehemalige Gerichtsbediensteten Kurt T. Er will sich aber nochmals mit seinem Anwalt beraten.

Richterin Kornelia Ratz überlegt noch, ob sie ihre Strafe - 32 Monate teilbedingte Haft - akzeptiert. Laut ihrem Anwalt will sie auf alle Fälle zuwarten, bis das schriftliche Urteil vorliegt. Das könnte noch zwei bis drei Monate dauern.

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