Scheier-Prozess: Freisprüche werden bekämpft

Der sogenannte „Scheier“-Prozess geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Freisprüche von vergangenem Montag Berufung ein.

Das Verfahren gegen einen Vorarlberger Tankstellenbetreiber und seinen Anwalt, die am Montag vom Vorwurf des schweren Betruges und der Falschaussage freigesprochen worden waren, geht in die nächste Instanz. Wie Sprecher Heinz Rusch am Donnerstag bestätigte, legte die Staatsanwaltschaft Feldkirch Berufung gegen die Freisprüche ein. Nun ist der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug.

Urteilsbegründung

Dem Chef der „Scheier Tankstellen GmbH“, Christoph Scheier und seinem Anwalt, wurde vorgeworfen, vor vier Jahren Mineralöl im Wert von einer Mio. Euro bestellt zu haben, als das Unternehmen bereits vor dem Konkurs stand. Die beiden hätten im Wissen gehandelt, dass sie die Lieferanten nicht bezahlen können, so die Anklageschrift. Zudem hätten sie zu spät Konkurs angemeldet und drei Lieferanten bewusst getäuscht. Am Montag hatte der Schöffensenat die beiden Angeklagten im Zweifel freigesprochen. Die betrügerische Absicht könne den beiden nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, so die Begründung.

Weitere Beteiligte

In den Fall involviert war auch die „Volksbank Vorarlberg“. Sie wurde bereits im August 2013 wegen Billigung und Unterstützung der Firma „Scheier“ verurteilt, die laut Gericht den Konkursantrag nicht rechtzeitig gestellt hatte. Das Urteil hatte die Bank angefochten, bekam aber auch vor dem OGH im April nicht recht.

Die Geschäftspartner von „Scheier“ seien über die finanzielle Lage des Unternehmens nicht aufgeklärt worden. Die Volksbank habe dadurch zur Lieferung von Treibstoff verleitet, wobei sie wusste, dass sie im Fall der Insolvenz wirtschaftlich profitieren würde, hatte es im OGH-Urteil geheißen.

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