Opferstock-Diebe verurteilt
Die beiden Angeklagten im Alter von 20 und 22 Jahren zeigten vor Gericht Reue. Das ändere aber nichts an der kriminellen Energie, so die Richterin. Zum Tatzeitpunkt waren sie arbeitslos und verschuldet. Auf einem Spaziergang kamen sie an der Kapelle im Dornbirner Oberdorf vorbei. Der erste Versuch, den Opferstock aufzubrechen, misslang. Weil er an der Kirchenbank montiert war, kauften sie im Handwerkermarkt eine Säge und entfernten so den Opferstock. Die Beute betrug 50 Euro.
Geld- und Haftstrafen
Die 22-jährige Angeklagte bekam eine teilbedingte Geldstrafe von 1.500 Euro. Der 20-jährige Komplize wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung und zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Er ist vorbestraft und wurde zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Mit einem Faustschlag hatte er einem Gegner einen offenen Schädelbruch zugefügt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.