Freisprüche im Scheier-Prozess

Im sogenannten „Scheier-Prozess“ sind am Montag die beiden Angeklagten, der ehemalige Unternehmer Christoph Scheier (54) und sein damaliger Anwalt (52), freigesprochen worden. Beide mussten sich wegen Millionen-Betrugs vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.

Im Zweifel freigesprochen, lautet das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter. Nach fünf Verhandlungstagen war es Montagabend soweit. Obwohl zahlreiche Besprechungsprotokolle der Vorarlberger Volksbank die Sichtweise des Staatsanwalts bestätigten, müsse der Schöffensenat davon ausgehen, dass die Geschichte, die der Treibstoffunternehmer und sein Anwalt dem Gericht erzählt haben „nicht unbedingt falsch“ sei, so die Urteilsbegründung. Das Gericht sah keine Schädigungsabsicht gegeben. Damit hielt der Vorwurf des schweren Betrugs sowie der Beihilfe dazu, nicht.

Hintergrundwissen der Angeklagten unklar

Bei der vorgeworfenen Straftat handelt es sich um einen Zeitraum von lediglich vier Tagen, in denen laut Schöffensenat nicht klar ist, welches Hintergrundwissen die beiden Angeklagten über die finanzielle Situation der beiden Scheier-Unternehmen hatten.

Die alles entscheidende Frage, ob Scheier bei der Bestellung des Mineralöls gewusst hat, dass er es nicht mehr bezahlen kann, sondern viel mehr am nächsten Tag in Konkurs geht, kann laut Schöffengericht nicht eindeutig beantwortet werden.

Staatsanwalt: Konkurs zu spät angemeldet

Dem ehemaligen Unternehmer Christoph Scheier und seinem Anwalt wurde als Beitragstäter vorgeworfen, vor vier Jahren Mineralöl im Wert von einer Million Euro bestellt zu haben, im Wissen, dass sie die Lieferanten nicht bezahlen können. Sie hätten zu spät Konkurs angemeldet, drei Lieferanten bewusst getäuscht und dadurch einen Schaden von rund einer Million Euro verursacht, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Link: