16-Jähriger aus U-Haft entlassen

Der 16-jährige Tatverdächtige, der beschuldigt wird, nach einem Fest in Gaissau eine 20-jährige Frau vergewaltigt zu haben, ist am Montag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er muss allerdings gerichtliche Auflagen erfüllen.

Verteidiger German Bertsch zeigt sich über die Entscheidung des Richters erleichtert. Denn trotz massiver Vorwürfe gegen den Jugendlichen hält Bertsch die Untersuchungshaft in einer Einzelzelle für kontraproduktiv und sogar für gefährlich. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legte Beschwerde gegen die Enthaftung beim Oberlandesgericht Innsbruck ein. Es bestehe weiterhin Wiederholungsgefahr, so der Sprecher der STA Feldkirch am Dienstag.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Karin Stecher hat mit German Bertsch gesprochen.

Der 16-Jährige hat laut Bertsch mehrere gerichtliche Auflagen zu erfüllen, damit er bis zum Strafverfahren auf freiem Fuß bleiben kann. Einerseits muss er sich unverzüglich mit der Bewährungshilfe des Vereins Neustart in Verbindung setzen und dort regelmäßig mit Bewährungshelfern Kontakt halten.

Andrerseits darf er keinen Schluck Alkohol trinken. Sobald er gegen eine dieser Auflagen verstößt, muss er wieder in U-Haft, so Bertsch. Der der Richter wählte angesichts der Unbescholtenheit des Jugendlichen das gelindere Mittel. Das Ermittlungsverfahren wird unterdessen bei der Polizei weitergeführt.

Gutachten in Arbeit

Nach wie vor ist das toxikologische Gutachten in Arbeit, das klären soll, ob das 20-jährige Opfer bei dem Übergriff betäubt wurde. Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten zum Tatverdächtigen wurde bereits beantragt. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird sich - so Bertsch - die Staatsanwaltschaft mit der Frage einer allfälligen Anklage befassen müssen.

Link: