Testamentsprozess: Beweisverfahren beendet

Am Landesgericht Salzburg wurde in der zweiten Auflage des Testamentsfälscherprozesses das Beweisverfahren beendet. Es hat laut Staatsanwalt Andreas Pechatschek dasselbe ergeben wie vor zwei Jahren.

Am Mittwochvormittag hatten die fünf Angeklagten nochmals die Möglichkeit, ihre Aussagen zu korrigieren oder etwas hinzuzufügen. Vor allem die suspendierte Richterin Kornelia Ratz beteuerte nochmals ihre Unschuld.

Als letzter Zeuge wurde Polizeiinspektor Gerhard Maier befragt. Der Chefermittler blieb bei seinen Aussagen, die er schon beim ersten Verfahren getätigt hatte. Zu Beginn des Testamentsskandals hatte er einige Beschuldigte vernommen - darunter auch Clemens M., um dem es diesmal nochmals im Detail ging.

Bei der polizeilichen Einvernahme legte Clemens M. ein Teilgeständnis ab und belastete damit die Richterin Kornelia Ratz sehr. Einen Monat später widerrief er seine Aussagen. Bei der Befragung am Mittwoch sagte Polizeiinspektor Maier, dass Clemens M. bei der Einvernahme zwar nervös aber eindeutig vernehmungsfähig gewesen sei. Er habe den Eindruck gehabt dass ihm nach seinem Geständnis ein riesiger Fels von der Schulter gefallen sei.

Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Mittwochnachmittag wurden die Schlussplädoyers abgehalten. Staatsanwalt Andreas Pechatschek meinte dabei, dass das Beweisverfahren dasselbe ergeben habe wie vor zwei Jahren. Es würde ihn wundern, wenn das Schöffengericht diesmal nun zu einem anderen Urteil käme. Einzig bei der suspendierten Richterin Ratz würde er sich eine Erhöhung der Strafe von 2,5 auf drei Jahr Haft wünschen.

Privatbeteiligtenvertreter Sanjay Doshi sagte, er halte die Nazi-Geschichten, die Kornelia Ratz über das Mutschler-Testament - das ist jenes Testament, das auf das Jahr 1944 rückdatiert wurde - erzählt habe, für „schwachsinnig“.

Die Urteilsverkündigung wird am Freitag, 14.00 Uhr erwartet.

Fünf Angeklagte standen erneut vor Gericht

Während die Schuldsprüche im ersten Rechtsgang gegen fünf von zehn Angeklagten mittlerweile rechtskräftig geworden sind, musste der hauptbeschuldigte Ex-Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, Jürgen H. , erneut auf der Anklagebank Platz nehmen, ebenso sein ehemaliger Schulfreund Peter H. und zwei Arbeitskollegen des Hauptbeschuldigten, Kurt T. und Walter M.. Auch die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz, befindet sich erneut unter den Beschuldigten. Außer Jürgen H. und seinem ehemaligen Schulfreund haben die Angeklagten ihre Unschuld beteuert.

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