Abwägen zwischen Versammlungsrecht und Sicherheit

Nach den Ausschreitungen bei einer Demonstration in Bregenz legt die Leiterin des Landesamts für Verfassungsschutz, Uta Bachmann, ihre Sichtweise dar. Es gelte bei solchen Vorfällen zwischen Versammlungsfreiheit und Schutz der Personen abzuwägen.

Die Aufarbeitung nach den Israel/Palästina-Demos vom vergangenen Samstag dürfte schwierig werden. Einerseits galt für beide Gruppen die Versammlungsfreiheit - ein Grundrecht für jedermann. Andererseits musste die Polizei die Gegendemonstranten schützen. Diese haben sich - wie in Ausschreitungen bei Demo: Privates Video berichtet - teilweise unsicher gefühlt. Auf privaten Videoaufnahmen ist auch zu sehen, wie Polizisten Gegendemonstranten warnen, den Gefahrenbereich zu verlassen, weil es sonst sein könnte, dass ihre Sicherheit nicht gewährleistet werden könnte.

Uta Bachmann vom Landesamt für Verfassungsschutz ist seit 15 Jahren nahezu bei jeder Demo im Einsatz gewesen, so auch am vergangenen Sonntag. So eine Aggressivität habe sie noch nicht erlebt, sagte sie gegenüber dem ORF. Die Polizistin sei mit dem Organisator der Gegendemo im Vorfeld und währenddessen laufend im Kontakt gewesen. Sie ist auch nachdem ihr die Privatvideos gezeigt wurden überzeugt: Die Teilnehmer waren zu keinem Zeitpunkt in Gefahr. Im Gegenteil: Die meist Jugendlichen hätten ihre Veranstaltung ursprünglich sogar noch näher als angemeldet, nämlich auf der anderen Seite der Bahn, durchführen wollen und können. Erst dann sei die Situation eskaliert.

In Situationen wie am Sonntag gelte es sorgfältig abzuwägen zwischen Versammlungsfreiheit und Schutz der Personen. Die Polizei habe ihre Lehren gezogen. Jeder Fall müsse einzeln betrachtet werden. Der Gefährdungsabschätzung im Vorfeld müsse aber sicher mehr Bedeutung zugemessen werden.

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Beitrag von Stefan Krobath. Er hat mit Polizistin Uta Bachmann gesprochen.