Vergewaltigung: Erste Haftprüfungsverhandlung

Im Fall der Vergewaltigung in Gaißau, bei dem eine 20-Jährige schwer verletzt wurde, wird es am 28. Juli die erste Haftprüfungsverhandlung geben. Dabei wird es unter anderem um die Frage gehen, ob der Verteidiger des 16-Jährigen einen Enthaftungsantrag stellt.

Der Jugendliche wird verdächtigt, nach einem Fest in Gaißau, die junge Frau vergewaltigt und ihr schwere Verletzungen zugefügt zu haben. Er ist geständig, die Tat begangen zu haben.

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