Geldstrafe: Spitalsdirektor geht in Revision

Gerald Fleisch, Direktor der Krankenhausbetriebsgesellschaft, hat eine außerdordentliche Revision beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. Grund dafür ist, dass das Landesgericht eine 24.000-Euro-Geldstrafe wegen Arbeitszeitüberschreitungen der Ärzte bestätigt hatte.

Wegen Arbeitszeitsüberschreitungen der Ärzte am Landeskrankenhaus Bregenz ist Fleisch als Direktor der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) zu einer Geldstrafe veruteilt worden. Nachdem er Berufung eingelegt hatte, bestätigte das Landesverwaltungsgericht die 24.000-Euro-Strafe - mehr dazu in Strafe für Krankenhaus-Direktor bestätigt.

Nun hat Fleisch, wie bereits angekündigt, eine außerordentliche Revision eingeleitet. Das bedeute, dass sich die nächste Instanz, nämlich der Verwaltungsgerichtshof, mit dem Fall beschäftigen müsse, heißt es von Seiten des Landesverwaltungsgerichts.

Fleisch: Nicht für Dienstpläne zuständig

Der KHBG-Direktor haftet nämlich persönlich für die Arbeitszeitüberschreitungen der Ärzte. Bei der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht im April hatte er argumentiert, dass er nicht für die Dienstpläne der Ärzte zuständig sei, außerdem habe er nichts von den Problemen gewusst, bis das Arbeitsinspektorat im Herbst 2012 Anzeige erstattete. Im Erkenntnis des Landesverwaltungsgericht hieß es, dass Fleisch fahrlässig gehandelt habe und darum zahlen müsse. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug.

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