Wegen Wiederbetätigung verurteilt

Ein 27-Jähriger ist Montagvormittag am Landesgericht der NS-Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Er soll sich als führendes Mitglied der „Nationalen Aktion Vorarlberg“ im nationalsozialistischen Sinne betätigt haben.

Er wurde vom Geschworenengericht zu sieben Monaten bedingter Haft sowie 7.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Er soll Stammtische organisiert und eine Website betrieben haben, auf der nationalsoizialistische Inhalte verbreitet wurden. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe.

Freiheit für Rechtsradikalen gefordert

Der 27-Jährige soll auf der Internetseite zur gewaltfreien Revolution des Geistes aufgerufen haben. Die Demokratie gehöre abgeschafft und durch eine Volksgemeinschaft ersetzt. Er forderte Freiheit für den Rechtsradikalen Gottfried Küssel. In seiner Wohnung wurden all diese Inhalte auf seinem Computer gefunden, zudem Bilder und Symbole, die an die NS-Zeit erinnern oder sie verherrlichen. An der Tür zu seinem Wohnzimmer fand sich ein durchgestrichenes §3d. Für Staatsanwalt Wilfried Siegele war das ein eindeutiger Hinweis, dass sich der Angeklagte aus der betreffenden Gesetzesstelle des Verbotsgesetzes nicht viel mache, die die Verbreitung von Schriften und Bilder mit nationalsozialistischem Inhalt unter Strafe stellt. Im Prozess betonte der junge Mann, dass Begriffe wie „Heldengedenken“, „Ostmark“, Symbole wie der Steinbock und die Zahl „88“, die in einschlägigen Kreisen als Code für „Heil Hitler“ gilt, auch völlig neutral verstanden werden könnten.

Server in den USA

„Wer macht sowas?“ fragte der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele in der Verhandlung. Bewusst habe der Angeklagte die Seite bei einem amerikanischen Server angemeldet, so der leitende Staatsanwalt Siegele, denn von dort gebe es keinerlei Rechtshilfe, also Auskünfte, wer der Betreiber der Seite ist. Die ganze Aufmachung, die Inhalte, die Symbole, alles seien eindeutig nationalsozialistische Symbole, so Siegele. Es gebe keinen Zweifel an der Wiederbetätigung. Mit freier Meinungsäußerung habe das nichts mehr zu tun.

Angeklagter: Anklage ist inhaltlich richtig

Vor Gericht äußerte sich der dreifach Vorbestrafte erstmals zu den Vorwürfen. Ja, er sei national eingestellt und wolle statt der derzeitigen Demokratie eine Volksdemokratie, in der das Volk mehr Mitsprache habe, sagte er. Ziel sei die Identität unseres Volkes. Welches Volkes, wollte Richter Peter Mück wissen - das deutsche, das österreichische? Denn geschichtlich sei Österreich ja ein Vielvölkerstaat mit über 40 Ethnien.

Bei den Stammtischen habe man nicht über neonazistische Inhalte gesprochen, sondern über alles Mögliche, so der Angeklagte. Schlussendlich gab er aber zu, dass alles, was in der Anklage steht, inhaltlich stimme. Entscheidend sei aber die Bewertung, so sein Anwalt. Sein Mandant habe lediglich vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Das Verbotsgesetz verbiete, spezifische Zielsetzungen der NSDAP zu verbreiten. Das habe sein Mandant nicht getan.

Wiederbetätigung im Keim ersticken

Der Angeklagte wurde von den Geschworenen nach ausführlicher Beratung einstimmig der Wiederbetätigung schuldig gesprochen. Das Urteil lautet auf sieben Monate bedingt und eine Geldstrafe von 7.200 Euro. Das solle keine exemplarische Strafe sein, sondern die Republik Österreich wolle damit alle Versuche der Wiederbetätigung bereits im Keim ersticken. Auf eine Gefängnisstrafe habe das Geschworenengericht bewusst verzichtet, da das Gericht den Eindruck habe, der Angeklagte sehe ein, dass sein bisheriges Verhalten vom Rechtsstaat nicht toleriert werde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.