Testamentsprozess: Ratz schwer belastet

Die suspendierte Landesgerichtsvizepräsidentin Kornelia Ratz wurde am fünften Tag der zweiten Runde des Testamentsfälscherprozess durch eine Zeugin schwer belastet. Der rechtskräftig verurteilte Clemens M. hingegen erklärte, seine früheren Aussagen vor der Polizei seien nur erfunden.

Im Oktober des Vorjahres hob der Oberste Gerichtshof zehn Fakten des erstinstanzlichen Urteils wegen Feststellungsmängeln auf. Deshalb müssen sich fünf Angeklagte erneut vor Gericht verantworten. Es geht um das Delikt „Missbrauch der Amtsgewalt“. Geprüft wird, ob nicht ein anderes Delikt, etwa schwerer Betrug, infrage kommt.

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Angeklagt sind fünf Personen: der geständige Hauptbeschuldigte Jürgen H, ehemals Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, zwei Gerichtskollegen und ein damaliger Freund des Hauptbeschuldigten sowie Richterin Kornelia Ratz. Deren Mutter und Tante haben aufgrund eines nachweislich gefälschten Testaments ein Vermögen geerbt. Beim ersten Prozess wurde Ratz wegen Amtsmissbrauch zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Nun soll - im zweiten Rechtsgang - geprüft werden, ob es sich nicht doch eher um schweren Betrug gehandelt hat, was die Strafe erhöhen könnte. Ratz selbst bestreitet nach wie vor alle Vorwürfe und plädiert auf unschuldig.

Zeugin sprach über Anruf von Ratz

Mittwochvormittag wurde am Landesgericht Salzburg eine Gerichtsmitarbeiterin in der Außerstreitabteilung des Bezirksgerichts Dornbirn befragt. Sie gilt als Kronzeugin der Anklage und blieb bei ihren bisherigen Angaben: Sie sagte, sie habe ein Gespräch zwischen dem Hauptbeschuldigten Jürgen H. und ihrem Chef mitbekommen. Es habe geheißen: „Die Ratz hat angerufen“. Daraufhin sei Jürgen H. außerordentlich nervös gewesen.

Zudem sagte die Zeugin, dass ihr Vorgesetzter, der ebenfalls angeklagt ist, häufig Schnaps im Dienst getrunken habe. Mit ihren Aussagen belastete die Zeugin die Angeklagten und ließ sich von den Fragen der Verteidiger nicht verunsichern.

Clemens M.: Habe damals möglicherweise fantasiert

Am Mittwochnachmittag wurde der bereits rechtskräftig verurteilte Gerichtsbedienstete Clemens M. als Zeuge vernommen. Er wurde mit eigenen Zeugenaussagen konfrontiert, die er 2009 vor der Polizei getätigt hatte. Damals sagte er, dass Richterin Ratz eine Testamentsfälschung in Auftrag gegeben habe. Nun, fünf Jahre später, sagte er, diese Aussagen seien falsch. Er habe damals möglicherweise fantasiert, er sei überfordert gewesen, so Clemens M.

Urteilsverkündung Ende Juli erwartet

Seit 30. Juni gab es vier Verhandlungstage in der zweiten Runde des Testamentsfälscherprozess. An den restlichen vier ausgeschriebenen Tagen stehen weitere Zeugenbefragungen am Programm. Eine Urteilsverkündigung wird Ende Juli erwartet.

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