Entzogenen Führerschein in Tschechien ersetzt

Ein Montafoner hat nach Entzug seines österreichischen Führerscheins den Schein in Tschechien nachgemacht. Die Bezirkshauptmannschaft wollte ihm diesen abnehmen, der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid aber auf: Der Montafoner darf mit dem tschechischen Schein legal fahren.

Nach EU-Führerscheinrecht kann man den Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat erwerben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz dort. Der 36-jährige Sandro Stückler aus dem Montafon hatte seinen Wohnsitz für ein halbes Jahr nach Tschechien verlegt. Die Prüfung absolvierte er mit Hilfe eines Dolmetschers. Für Sandro Stückler ergaben sich die Gründe, nach Tschechien zu gehen, aus einer längeren Vorgeschichte. 2003 sei ihm für einige Monate der Führerschein wegen Alkohols am Steuer abgenommen worden. Dann habe er eine Nachschulung gehabt, habe zum Amtsarzt müssen und zur verkehrspsychologischen Untersuchung. Es sei alles in Ordnung gewesen, nur beim verkehrspsychologischen sei er als Alkoholiker abgestempelt worden, deswegen habe er die Prüfung nicht geschafft, sagt er. Stattdessen legte er die Prüfung mit allem Drum und Dran in Tschechien ab.

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In Interviews: Sandro Stückler (Führerscheinwerber) und Gebhard Heinzle (Rechtsanwalt), Bericht: Magda Rädler, Götz Wagner und Sabrina Winter

Entzug des tschechischen Führerscheins rechtswidrig

Der Bregenzer Rechtsanwalt Gebhard Heinzle verweist auf die EU-Führerschein-Richtlinie, wonach die Mitgliedsstaaten die Führerscheine gegenseitig anerkennen. Wenn das Unionsrecht es ermögliche, dass man einen Wohnsitz in einem anderen Staat annehme, und sei es nur wegen der einfacheren Führerscheinvorschriften, gebe es seiner Ansicht nach keinen Grund, wieso Stückler das nicht tun sollte.

Fünf Jahre fuhr er in Österreich damit problemlos, bis einer Verkehrskontrolle die fehlende psychologische Nachschulung ins Auge stach. Aber der Entzug des tschechischen Führerscheins war laut Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig, denn inzwischen war der österreichische Führerschein von Sandro Stückler abgelaufen. Für die BH Bludenz gab es keinen Grund mehr, wegen einer fehlenden psychologischen Nachschulung, den tschechischen Führerscheins zu sperren.

Bezirkshauptmann Johannes Nöbl sagt dazu, für die BH Bludenz sei diese Rechtsauslegung neu. Die BH habe sich geirrt. Wäre der österreichische Führerschein gültig gewesen, wäre auch der Entzug des tschechischen rechtens gewesen.