Erbschaftsstreit: Exhumierung ist fix

Der Streit um eine Millionenerbschaft in Dornbirn wird immer erbitterter. Das Bezirksgericht hat nun den endgültigen Beschluss gefasst, dass der Leichnam des Erblassers exhumiert werden muss. Sein Sohn ist wegen schwerer Nötigung angeklagt.

Gespräche, Urkunden, Speichelproben: Alles hat nichts genützt - nur DNA-Proben vom Leichnam des im Jahr 2007 verstorbenen Erblassers Siegi F. können nach Ansicht des Gerichtes Klarheit bringen darüber, wer alles seine leiblichen Kinder sind, und wer dadurch Erbansprüche stellen kann.

Sohn und Tochter in Dornbirn haben schon geerbt. Nach Ansicht des Gerichtes könnte aber auch der in Vorarlberg geborene Holländer Robert Nijman ein leibliches Kind von Siegi F. und damit erbberechtigt sein. Genau gegen diesen Holländer soll der Dornbirner Sohn eine Morddrohung ausgesprochen haben, wenn er seine Erbansprüche nicht zurückzieht und es zur Exhumierung kommt. Der Strafprozess wegen schwerer Nötigung ist Anfang September, der Termin für die Exhumierung steht noch nicht fest.

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Beitrag von Gernot Hämmerle. Sie sehen Anwalt Ekkehard Bechtold und Robert Nijman.

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