Neuer Testamentsprozess in Salzburg

Montagvormittag hat in Salzburg die zweite Runde im Testamentsfälscherprozss begonnen. Richterin Kornelia Ratz und vier weitere Beschuldigte müssen sich erneut vor Gericht verantworten, da die Urteile von ihnen teilweise (im Fall Ratz ganz) auch ganz aufgehoben wurden.

Um kurz nach 10 Uhr hat in Salzburg die zweite Runde im Testaments-fälscher-prozess begonnen. In Kürze startet die Eröffnung der Plädoyers. Richterin Christina Rott nahm zuvor kurz die Personalien der Schöffen, der Angeklagten und deren Vertereter auf und erklärte den Ablauf des Verfahrens. Im Gegensatz zum letzten Mal, ist nur mehr ein Vertereter von geschädigten Erben anwesend. Auch das Interesse aus der Bevölkerung hat merkbar nachgelassen - im Schwur-gerichts-saal sind nahezu ausschließlich Medien-vertreter.

Ab Montag müssen die Richterin Kornelia Ratz und vier weitere Beschuldigte wieder im Testamentsfälscher-Prozess vor den Richter.

Der Testamentsfälscher-Prozess wird neu aufgerollt. Verhandlungsort ist wieder das Landesgericht Salzburg. Neun Verhandlungstage sind anberaumt. 22 Zeugen sollen gehört werden. Ein Urteil wird für Ende Juli oder Anfang August erwartet. Mindestens 80 Erben sollen die angeklagten Justizmitarbeiter durch raffinierte Fälschungen um Häuser und Grundstücke gebracht haben.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Ein Beitrag von Gernot Hämmerele

Dem Obersten Gerichtshof war die Suppe nach dem ersten Prozess in Salzburg vor zwei Jahren zu dünn, wenn es ums Thema Amstmissbrauch ging. Jetzt soll die neu bestellte Richterin in Salzburg genauer überprüfen, ob wirklich ein Amtsmissbrauch vorlag oder ob andere Delikte in Fragen kommen - wie etwa schwerer Betrug. Das Urteil von Richterin Kornelia Ratz wurde zur Gänze aufgehoben, die Urteile der vier anderen teilweise. Schuldsprüche, die Betrugsdelikte oder Urkundendelikte betrafen, sind bereits rechtskräftig.

Zwischen Strafverschärfung und Freispruch

Richterin Kornelia Ratz ist die prominenteste Angeklagte. Sie soll zu Gunsten ihrer Mutter und ihrer Tante ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben haben. Ratz bezeichnet den Vorwurf als absurd. Neuerlich vor Gericht muss auch der ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirkgerichts Dornbirn Jürgen H., der mit seinem umfangreichen Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Affäre beigetragen hat. Er hatte zwar sein erstinstanzliches Urteil - sieben Jahre Haft - akzeptiert - der Staatsanwaltschaft war die Strafe aber nicht hart genug. Daneben sind auch zwei Gerichtkollegen des Hauptbeschuldigten angeklagt, sowie ein Freund von ihm, der zugibt, dass er Scheinerben aufgetrieben hat.

Dass gefälscht wurde, hat der OGH durch seine Schuldsprüche bestätigt, die Affäre an sich hat er nicht angezweifelt. Nun ist die Frage, wie es rechtlich zu bewerten ist, welches Delikt außer Amtsmissbrauch noch in Frage kommt und wie hoch die Strafen dann ausfallen.

Sonderfall Richterin Ratz

Anders ist die Sachelage bei Richterin Kornelia Ratz. Ihr Urteil hat der Oberste Gerichtshof zur Gänze aufgehoben. Hier ist alles möglich: Bei ihr kann sich der Strafrahmen - wenn Betrug angenommen werden sollte - auf bis zu 15 Jahre Haft erhöhen - im anderen Extremfall ist auch ein Freispruch denkbar.

Die schriftliche Anklage bleibt aufrecht- das ist in der Prozessordnung so vorgesehen. Die beiden Ankläger können ihre Anklageschriften während des Prozesses mündlich abändern. Im Gegensatz zur Richterin, die ausgetauscht wurde, bleiben die Staatsanwälte gleich: Manfred Bolter für die Feldkircher Anklage-Punkte und Andreas Pechatschek von der Staatsanwaltschaft Steyr, was die Anklage von Richterin Ratz betrifft.

Link: