Bundesrechnungshof prüft Mindestsicherung

Der Bundesrechnungshof hat unter anderem anhand des Bundeslandes Vorarlberg geprüft, inwieweit die Ziele der bedarfsorientierten Mindestsicherung eingehalten werden. Dabei wurden 45 Empfehlungen ausgearbeitet.

Seit 2011 gibt es auch in Vorarlberg statt der bisherigen Sozialhilfe die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Sie soll drei lebensnotwendige Bereiche abdecken - Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenhilfe. Ziel der Mindestsicherung ist es, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und eine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte österreichweit möglichst einheitlich sein. Jetzt hat der Rechnungshof unter anderem anhand des Bundeslandes Vorarlberg geprüft, inwieweit diese Ziele eingehalten werden.

Ziel nur bedingt erreicht

Das Ziel, die Höhe der finanziellen Unterstützung für Bedürftige in allen Bundesländern anzugleichen, sei nur bedingt erreicht worden, so der Rechnungshof. Das hat zwei Gründe: das Verschlechterungsverbot - es hält fest, dass die Leistungen gegenüber der bisherigen Sozialhilfe nicht weniger werden dürfen - und die hohen Wohnkosten, die in Vorarlberg besonders durchschlagen. Im Bericht steht dazu: „Dadurch ergaben sich in Vorarlberg um bis zu 900 Euro höhere monatliche Auszahlungsbeträge.“

Gerade das Verschlechterungsverbot gelte es zu hinterfragen, so der Rechnungshof in einer seiner insgesamt 45 Empfehlungen: „Im Falle einer Novelle der 15a-Vereinbarung wäre darauf hinzuwirken, dass das Weiterbestehen des Verschlechterungsverbots einer kritischen Prüfung unterzogen wird.“

Ein weiteres Sorgenkind des Rechnungshofs sind die 20- bis 39-Jährigen - sie machen fast drei Viertel der Mindestsicherungsbezieher aus. Hier bestehe akuter Handlungsbedarf: „Allfällige Maßnahmen zur Verkleinerung dieser Beziehergruppe wären zu überlegen.“

Zwei Hilfsorganisationen abschaffen

Vorarlbergspezifisch kritisiert der Rechnungshof auch, dass der Armutsbericht bisher eigentlich ohne Folgen blieb: „Aus den Studienergebnissen wären Schlussfolgerungen zu ziehen, für die einzelnen Bereiche zeitnah konkrete Maßnahmen zu erarbeiten und die Mindestsicherung als Instrument der Armutsbekämpfung einzubeziehen.“

Und einen Vorschlag hätte der Rechnungshof auch bezüglich der Hilfsorganisationen „Vorarlberger Sozialwerk“ und „Vorarlberger Landeskriegsopferfonds“: „Sie wären zu evaluieren und aufzulösen“, wenn etwa die Landesverwaltung deren Leistungen übernehmen könnte. Denn die beiden Organisationen verwalten weitgehend vom Land bereitgestelltes Geld und haben dennoch eine eigene Verwaltung und Datenerfassung - das führe zu Intransparenz und Doppelstrukturen.

Kritik von den Grünen

Grünen-Sozialsprecherin Katharina Wiesflecker nimmt den Bericht des Bundesrechnungshofs zur Mindestsicherung zum Anlass, die Sozialpolitik des Landes anzuprangern. Der Rechnungshof halte fest, dass die Ziele der Sozialpolitik nur bedingt erreicht werden, und kritisiere, dass der Armutsbericht ohne politische Konsequenzen geblieben sei, so Wiesflecker.