Über 1.200 Waffen an Gerichten abgenommen
Sicherheit in Gerichtsgebäuden hat verständlicherweise eine besondere Bedeutung. Deshalb wurden in den letzten Jahren die Personen- und Taschenkontrollen an fast allen Gerichten in Österreich verstärkt. Nicht selten kommt es vor, dass Täter oder deren Angehörige nach einer Urteilsbegründung überreagieren. Um tätliche Übergriffe auf Zeugen, Opfer oder Gerichtspersonal von vornherein zu verhindern, werden beim Einlass in das Gerichtsgebäude seit ein paar Jahren Besucher - Anwälte und Gerichtspersonal sind ausgenommen - auf Waffen oder andere gefährliche Gegenstände untersucht. Momentan werden diese Taschen- und Personenkontrollen in Vorarlberg nur am Landesgericht und am Bezirksgericht Bludenz durchgeführt - in nächster Zeit sollen die verstärkten Kontrollen aber an allen Bezirksgerichten in Vorarlberg eingeführt werden, heißt es aus dem Justizministerium.
Letztes Jahr wurden 49 Schusswaffen, 882 Hieb- und Stichwaffen und 281 andere gefährliche Gegenstände wie Nagelfeilen, Regenschirme, Stöcke oder Pfeffersprays abgenommen.
In Vorarlberg besonders viel Waffen abgefasst
Wenn man sich die Zahl der sichergestellten Schusswaffen im Österreichvergleich anschaut, ist nach Wien und Niederösterreich Vorarlberg das Bundesland, in dem die meisten Personen mit einer Schusswaffe das Gerichtsgebäude betreten haben. Was der Grund dafür sein könnte, kann man sich im Justizministerium nicht erklären. Dagmar Albegger von der zuständigen Abteilung meint aber, der Großteil der Betroffenen gehe nicht mit dem Vorsatz in ein Gerichtsgebäude, dort mit der Waffe ein Attentat zu verüben, sondern, und das belegen auch Zahlen, würden auch im Alltag eine Waffe tragen und einen Waffenpass besitzen.
Die abgenommenen Gegenstände werden auch wieder zurückgegeben, vorausgesetzt, der Besitz ist legal.