Hohe Roamingkosten: OGH weist Klage ab

Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil die Klage eines Vorarlberger Internetkonsumenten wegen einer hohen Handy-Rechnung durch ungewolltes Datenroaming abgewiesen. Der Konsument wohnt direkt an der Grenze zur Schweiz und hätte sich der Gefahr bewusst sein müssen, so die Argumentation.

Der Konsument, der selbst nicht vor ein ORF-Mikrophon treten will und sich von seinem Anwalt Clemens Pichler vertreten lässt, wohnt in Lustenau direkt an der Grenze zur Schweiz. Pichler bekämpft seit 2011 eine 760 Euro-Rechnung, die sein Mandant für - wie er sagt - unabsichtliches Roaming im Schweizer Netz zahlen sollte. Das hat der Mann bis heute nicht getan, darum hat ihm sein Mobilfunkanbieter A1 seine Internetverbindung abgedreht.

Anwalt kritisiert Urteil

Der Konsument ist bis zum OGH gegangen und ist dort abgeblitzt. Das Höchstgericht hat die Klage mit dem Argument abgewiesen, dass die bestehende Gefahr bekannt gewesen sei, dass sich bei automatischer Netzwahl ein Endgerät in ein ausländisches Netz einbuchen kann.

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Beitrag von Stefan Krobath.

Für Anwalt Clemens Pichler ist das ein konsumentenfeindliches Urteil. Der Konsument müsse selbst die Einstellung an seinem Handy ändern, wenn er die vorgegebenen Einstellungen behalte, habe er zu zahlen.

Neue Roamingverordnung soll besser schützen

In diesem Fall kommt erschwerend hinzu, dass es sich um eine Roaminggebühr der Schweiz handelt, weil 2011 die jetzt aktuelle EU-Roamingverordnung noch nicht galt. Die inzwischen gültige EU-Roamingverordnung 2012 verspricht erstmals auch Preistransparenz und Kostenkontrolle fürs Roaming in Ländern außerhalb der EU. Auch der Schutz durch eine Sperre bei Erreichen der Höchstbetragsgrenze von rund 60 Euro gilt nun nicht mehr nur innerhalb des EU-Raums.

A1 will Rechnung einklagen

A1 hat die Rechnung bis heute noch nicht eingeklagt, wird das nun allerdings tun. Der Kunde sei durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausreichend informiert gewesen, heißt es in einer Stellungnahme von A1.

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