Nach Handy-Diebstahl Rechnung von 17.000 Euro

Eine horrende Handy-Rechnung in Höhe von 17.134 Euro hat ein Vorarlberger vom Mobilfunkbetreiber A1 erhalten. Ihm wurde sein Handy in Spanien gestohlen, innerhalb kurzer Zeit soll er 200 Stunden telefoniert haben.

Der Student Andre Hammerer war Mitte Februar in einer Diskothek in Barcelona. Gegen 5.00 Uhr dürfte ihm sein Handy gestohlen worden sein, A1 hat um 9.00 Uhr die SIM-Karte gesperrt. Innerhalb dieser Zeitspanne soll mit der SIM-Karte des Vorarlbergers mehr als 200 Stunden telefoniert worden sein, daher ergeben sich die hohen Kosten.

Verbindungen computerunterstützt aufgebaut

Der Gesprächsnachweis zeigt, dass die angeblichen Telefonate alle jeweils fast 50 Minuten gedauert haben. Die Betrüger hätten sich mit einem SIM-Box-Programm zwischen zwei Telefongesellschaften geschaltet, erklärt AK-Konsumentenschützer Paul Rusching. Computerunterstützt wurden unzählige Verbindungen aufgebaut.

Es gehe dabei darum, Gesprächsminuten zu generieren, die dann dem Netzbetreiber in Verbindung gestellt würden. Tatsächlich hätten diese jedoch nie stattgefunden. Dafür kassiere dann der zweite Netzbetreiber beziehungsweise die dahinter stehenden Betrüger.

A1 beruft sich auf Geschäftsbedingungen

A1 will von Andre Hammerer trotzdem die 17.000 Euro und bezieht sich auf die Geschäftsbedingungen. Dort heißt es, dass bei Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte solange der Kunde haftet, bis die Meldung, den Code zu ändern, bei A1 eintrifft. A1 hat Hammerer einen Nachlass von 20 Prozent angeboten, damit müsste der Vorarlberger aber immer noch 14.000 Euro bezahlen.

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Im Beitrag von Stefan Krobath, Holger Weitze und Alexander Rauch zu sehen sind Andre Hammerer und AK-Konsumentenschützer Paul Rusching.

Rechtsanwalt: „Keine Dienstleistungen erbracht“

Er habe Zweifel, dass die Geschäftsbedingungen von A1 gültig sind, so Helgar Schneider, Rechtsanwalt von Andre Hammerer, im „Vorarlberg heute“-Interview. Bei Kreditkarten gebe es bereits eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, dass man das Risiko nicht an den Kunden abgeben kann.

Selbst wenn die Geschäftsbedingungen gültig wären, müsse darauf hingewiesen werden, dass keine Dienstleistungen erbracht worden seien, so Schneider. Da nicht telefoniert worden sei, müsse auch nicht bezahlt werden.

Weiter Kampf gegen Handy-Rechnung

Kritik übt Schneider an A1. Er habe den Mobilfunkbetreiber aufgefordert, die Standortdaten des Handys herauszugeben und die Roamingverbindungen offenzulegen. Das habe A1 mit den Hinweis darauf, dass hier der Datenschutz verletzt werde, nicht getan.

Laut seinen Recherchen gebe es sehr viele solcher Fälle in Österreich, gerade in Verbindung mit Barcelona, so Schneider. Andere Netzbetreiber würden ihren Kunden dabei von vornherein nichts verrechnen, für A1 gelte das offenbar nicht. Schneider kündigt an, weiterhin für seinen Mandanten gegen die Handy-Rechnung zu kämpfen.