Arbeitslose wehren sich kaum bei Geldverlust

4.600 Mal ist im Vorjahr das Arbeitslosengeld gestrichen worden. Wer Arbeit oder Schulungen verweigert, dem wird die Unterstützung nicht mehr ausgezahlt. Jobsuchende erheben selten Einspruch.

Nur drei Prozent der Jobsuchenden legten im Vorjahr Berufung beim Arbeitsmarktservice gegen Arbeitslosengeld-Sperren ein. Es gab 140 Berufungen, 116 wurden abgelehnt. Bis Ende des Vorjahres behandelte die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice die Einsprüche. Seit Jahresbeginn ist das Landesverwaltungsgericht zuständig. „Das dürfte für die Betroffenen von Vorteil sein“, so Martin Mair vom Verein „Aktive Arbeitslose“.

Im Vorjahr waren - inklusive Schulungsteilnehmer - durchschnittlich fast 12.000 Vorarlberger arbeitslos.

„Sperre erfolgt schnell“

AMS-Berater würden zum Teil sehr schnell eine Sperre aussprechen, meint Mair. Beim Arbeitsmarktservice betont man andrerseits, dass mit Arbeitslosengeld-Sperren „maßvoll umgegangen“ werde. Im Verhältnis zur Arbeitslosen-Zahl gebe es nur „wenige Sperren“.

Verlust der gesamten Unterstützung

Für Mair ist problematisch, dass gleich das gesamte Arbeitslosengeld gestrichen werde. Viele Arbeitslose beriefen aus Angst nicht gegen eine Sperre. Der weitere Instanzenweg ist für sie teuer. Wird eine Berufung abgelehnt, könnte man vor den Verwaltungsgerichtshof gehen. Dies koste rund 600 Euro.

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