Mohrenbrauerei kritisiert Wettbewerbsbehörde scharf

Wegen Preisabsprachen im Supermarkthandel muss die Mohrenbrauerei 82.500 Euro an Bußgeld bezahlen. Scharfe Kritik übt die Brauerei an der Bundeswettbewerbsbehörde. Man sei wie ein Schwerverbrecher behandelt worden.

Von der verhängten Strafe informiert die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf ihrer Internetseite. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, die Brauerei habe die Strafe akzeptiert.

Die Strafe sei wegen vertikaler Preisabsprachen mit den Supermarktketten verhängt worden, so die BWB. Die Mohrenbrauerei habe demnach von 2006 bis 2012 die Endverkaufspreise abgestimmt. Die Preisabsprachen hätten die Listenpreise, insbesondere aber die Aktionspreise betroffen. Dem kartellrechtlichen Verfahren sei auch eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbefehls vorausgegangen.

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Im Video zu sehen: Heinz Huber (geschäftsführender Gesellschafter der Mohrenbrauerei); Beitrag von Robert Rader, Tobias Becker, Bernhard Torghele

„Ich weiß nicht, was wir falsch gemacht haben“

Man habe die Strafe des Kartellgerichts anerkannt, um einen langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang aus dem Wege zu gehen, so Heinz Huber, geschäftsführender Gesellschafter der Mohrenbrauerei, gegenüber der Wirtschaftspresseagentur.

„Ich weiß immer noch nicht, was wir wirklich falsch gemacht haben sollen“, so Huber. Die gesamte Industrie führe seit Jahrzehnten Verkaufsgespräche mit dem Handel und dokumentiere diese Gespräche und die Ergebnisse schriftlich.

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Audio: Heinz Huber (geschäftsführender Gesellschafter der Mohrenbrauerei) im Gespräch mit ORF-Redakteur Robert Rader

Es liege in der Natur der Sache, dass ein Lieferant mit seinen Geschäftspartnern Verhandlungen führe. Dabei gehe es unter anderem um Preiserhöhungen, um die eigenen Preiserhöhungen auf der Einkaufsseite einigermaßen kompensieren zu können. Eine der Folgen aus diesen Erfahrungen mit der BWB sei, dass man solche Gespräche zukünftig intern nicht mehr bis ins Detail schriftlich dokumentieren werde.

„Keine Nachteile für die Konsumenten“

„Wir haben uns nicht bereichert, sondern haben versucht, Preiserhöhungen durchzusetzen. Diese 82.500 Euro sind für uns ärgerlich, denn die müssen erst einmal wieder verdient werden“, so Huber. Er betont, dass den Konsumenten aus diesen Gesprächen mit dem Handel keinerlei Nachteile entstanden seien. Das könne man auch als Konsument mittlerweile sehr gut einschätzen, wenn man beobachte, wie wenig eine Kiste Bier derzeit im Handel noch koste.

„Nur Mohrenbrauerei in Vorarlberg geprüft“

Huber übt in dem Zusammenhang schwere Kritik an der BWB. „In Vorarlberg wurde von den Brauereien nur die Mohrenbrauerei als Marktführer geprüft. Alle anderen Brauereien waren davon nicht betroffen. Es ging der BWB also gar nicht um eine gründliche Untersuchung einer Branche, sondern nur darum, dass man vorweisen konnte, etwas getan zu haben.“

Die schlussendliche Höhe der Geldbuße sei teilweise regelrecht „auf dem Verhandlungswege“ zustande gekommen. „Beide Seiten waren bezüglich der Risken dieses möglichen Rechtsstreites unsicher und deshalb hat man Gespräche über die Höhe der Strafe geführt“, so Huber. Darin liege also einiges an Beliebigkeit, was die Höhe dieser Strafen angehe.

„Nicht die geringsten Benimm- und Anstandsregeln“

Angesprochen auf die Hausdurchsuchung sagte Huber, dass er sich „wie ein Schwerverbrecher“ vorgekommen sei, dem ein Kapitalverbrechen zur Last gelegt wird. Die Mitarbeiter der BWB seien (mit Polizei-Begleitung) in der Mohrenbrauerei regelrecht eingefallen und hätten nicht die geringsten Benimm- und Anstandsregeln eingehalten.

„Wir haben von Anfang an kooperiert, alle Türen und Schränke geöffnet und dennoch zeigten die ermittelnden BWB-Mitarbeiter nicht die geringsten Manieren. Wir kamen uns vor wie in einem Action-Film“, so Huber. Er habe Verständnis dafür, dass eine Hausdurchsuchung naturgemäß kein erfreuliches Ereignis sein könne. Aber dieses Verhalten von Behördenseite habe er bislang noch nie erlebt.

Bußgeld auch für Privatbrauerei Zwettl

Auch die Privatbrauerei Zwettl in Niederösterreich muss 82.500 Euro an Bußgeld wegen Preisabsprachen zahlen. Man habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, heißt es von dem Waldviertler Unternehmen - mehr dazu in Preisabsprachen: Bußgeld für Brauerei Zwettl

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