Über 50.000 Euro für Katzenkastrationen

Rund 900 herrenlose Katzen und Tiere von finanzschwachen Katzenhaltern wurden 2013 im Zuge der Katzenkastrations-Aktion des Landes kastriert - ca. 52.000 Euro wurden investiert. Seit 2005 herrscht in Österreich Kastrationspflicht von Katzen mit Freigang.

In Vorarlberg leben laut Tierschutzombudsmann Pius Fink rund 30.000 Katzen - darunter etliche Streuner. Eben für diese ist die Bezirkshauptmannschaft verantwortlich. Sie trägt damit auch Verantwortung dafür, dass die Katzen kastriert werden - die Kosten dafür trägt das Land. Zudem verzichten die Tierärzte bei der Kastration dieser verwilderten Tiere auf ein Viertel ihres Honorars. Zur Kastration gebracht werden die herrenlosen Tiere großteils von den Tierschutzvereinen des Landes. Danach werden sie, sofern möglich, wieder am selben Ort ausgesetzt.

Unterstützung erhalten auch finanzschwache Besitzer von Katzen. Sie zahlen beim Tierarzt nur die Hälfte - die restlichen Kosten übernimmt das Land. Auch in diesen Fällen verzichten die Tierärzte auf ein Viertel ihres Honorars.

Verwilderte Katzen: Was tun?

Wild lebende Katzen vermehren sich rasant. Laut Tierschützern ist es deshalb wichtig, solche Fälle von frei lebenden Katzen bei den Tierschutzvereinen des Landes, im Tierheim oder bei der Tierrettung (Karl Heinz Hanny, Tel. 0664/ 3330330) zu melden.

Fink: Fortführung der Aktion wichtig

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Landes im Rahmen der Kastrations-Aktion rund 900 Katzen mit einem Kostenaufwand von rund 52.000 Euro kastriert. Im Jahr 2012 waren es nach Angaben des Tierheims noch über 1.200 Katzen. Dass die Zahl rückläufig ist, ist laut Tierschutzsombudsmann aber kein Grund zur Entwarnung - denn das könnte auch bedeuten, dass man etwas nachlässiger geworden sei.

Das Engagement von Privatpersonen und Tierschutzvereinen sei nach wie vor gefragt, so Fink. Er rechnet vor, dass es - gäbe es die Katzenkastrations-Aktion des Landes nicht - im Vorjahr rund 4.800 mehr gegeben hätte.

Kastrationspflicht: Appell an Katzenhalter

Fink verweist zudem auf die gesetzliche Pflicht, freilaufende Katzen kastrieren zu lassen - ausgenommen davon sind Zuchttiere und verwilderte Bauernhofkatzen. Auch Judith Kupnik vom Tierschutzheim appelliert: Gerade jetzt sollten Kastrationen erfolgen, um eine Katzenbaby-Schwemme im Frühjahr zu vermeiden. Immer noch sei vielen Katzenhaltern nicht klar, dass sie dazu verpflichtet seien, ihre Tiere kastrieren zu lassen, so Kupnik.

Wird der Behörde bekannt, dass das Gesetz nicht eingehalten wird, wird der Katzenhalter laut Fink zunächst aufgefordert, die Kastration durchzuführen. Macht er das nicht, gebe es die Möglichkeit ein ganz normales Strafverwaltungsverfahren einzuleiten.

Vandanserin setzt sich engagiert für Katzenschutz ein

Alexandra Stampfer über ihr Engagement für Katzen

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Audio: Beitrag von ORF-Redakteurin Beatrix Spalt

Alexandra Stampfer aus Vandans lebt laut Pius Fink vorbildlichen Tierschutz. Sie setzt sich aktiv dafür ein, dass verwilderte Katzen kastriert werden, gibt ihnen ein Zuhause, gewöhnt sie an Menschen und sucht für sie - sofern möglich - neue, gute Plätzchen. Wichtig ist ihr dabei, dass die Katzen Freilauf haben.

Auch ihr ist es wichtig, auf die Kastrationspflicht von Katzen hinzuweisen. Zudem möchte Stampfer die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, Fälle von verwildert lebenden Katzen zu melden.

Alexandra Stampfer

Kontakt: E-Mail

Stampfer ist zudem um Spenden - vom Katzenkratzbaum über Futter bis hin zu Geldspenden - froh: Denn ohne die Hilfe von Tierschützern und der Unterstützung durch das Land Vorarlberg wäre ihre Arbeit nicht möglich, so Stampfer.