Vorzugsstimmen: Mehr Einfluss für die Wähler

Die vier Landtagsparteien haben sich am Freitag auf Änderungen beim Wahlrecht geeinigt. Vorzugsstimmen werden künftig anders gezählt. Damit wird der Einfluss der Parteien, wer als Abgeordneter in den Landtag einzieht, kleiner.

Für die Stimmen, die die Politiker bei den Wahlen erhalten, gibt es Punkte. Je weiter vorne jemand auf der Wahlliste steht, umso mehr Punkte gibt es pro Stimme. Das gilt auch für die Vorzugsstimmen. Schlussendlich wird zusammengerechnet und daraus ergibt sich, welcher Kandidat auf welchem Platz landet. Mit der Änderung des Wahlrechts werden künftig die Vorzugsstimmen mehr Punkte bringen, die Platzierungen auf der Wahlliste weniger.

Vorzugsstimme zählt doppelt so viel

Bisher bekommt jeder Kandidat für eine gültige Vorzugsstimme 16 Punkte, künftig wird jede Vorzugsstimme 32 Punkte wert sein. Zusätzlich kann jeder Wähler fünf anstatt wie bisher drei Vorzugsstimmen vergeben.

Der Wähler kann somit viel stärker Einfluss darauf nehmen, ob Kandidaten auf der Liste Sprünge machen - sowohl nach oben als auch nach unten. Davon wird abhängen, ob man in den Landtag einziehen kann oder eben nicht.

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Im Video zu sehen: Gabriele Nußbaumer (Landtagspräsidentin, ÖVP); Beitrag von Birgit Hackspiel, Holger Weitze, Erwin Greußing

Frauenanteil wird von Wählern bestimmt

Mit der Entscheidung, die Vorzugsstimmen so klar aufzuwerten, geben die Parteien ein Stück ihrer Gestaltungsmöglichkeiten direkt an die Wähler ab - und zwar mit allen Konsequenzen.

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Audio: Analyse zur Demokratiereform von ORF-Redakteur David Breznik

Künftig kann eine Partei schwerer abschätzen, ob etwa die ersten acht Kandidaten auf der Liste nach der Wahl noch die gleichen sein werden wie vor der Wahl. Dasselbe gilt für die zuvor von den Parteigremien festgelegte Reihenfolge der Kandidaten, die entscheidet, ob der Kandidat in den Landtag kommt, oder nicht.

Auch was mögliche Regelungen der Parteien für weibliche Kandidatinnen auf den Listen angeht, hat der Wähler viel stärker als bisher das letzte Wort. Trotz eines vorgegebenen Frauenanteiles könnte der Landtagsklub einer Partei dann aufgrund von Umreihungen nur noch aus Männern bestehen, oder umgekehrt.

Bereits für die Wahl im September

ÖVP, Grüne, FPÖ und SPÖ haben sich einstimmig auf die geplanten Änderungen beim Persönlichkeitswahlrecht geeinigt. Die Änderungen sollen nach Angaben von ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück im März beschlossen werden und schon bei der Landtagswahl im September 2014 gelten.

Wenn man mehr direkte Demokratie wolle, könne man nicht darauf beharren, dass die Parteien alles und jedes entscheiden, so Grünen-Klubobmann Johannes Rauch. Komme es hart auf hart, könne auch ein Spitzenkandidat überholt werden.

Kandidaten, die nach oben wollen, müssten sich mehr anstrengen, so FPÖ-Obmann Dieter Egger. Es würden jene Personen gewählt werden, die gute Arbeit geleistet haben. Damit würden der Landtag und die Regionen gestärkt werden.

SPÖ-Vorsitzender Michael Ritsch hofft, dass die Wahlbeteiligung steigen wird. Nun habe der Wähler mehr die Möglichkeit, seinen Kandidaten direkt in den Landtag zu bringen.