Krebserregende Stoffe in Kinderspielbällen
Die 15 bunten Spielbälle wurden in Vorarlberger Geschäften gekauft und zur Überprüfung an das Umweltbundesamt übergeben. Das Ergebnis der Analyse ist laut AK nicht erfreulich. Lediglich drei Artikel (ein gelber Ball mit Entengesicht, ein roter Ball mit Schmetterlings- und Lillifee-Motiv und ein blauer Ball mit Winnie-Puuh-Motiv) erfüllten die Kriterien und waren in Bezug auf die Produktsicherheit zufriedenstellend.
Georg Alfare
Erhöhtes Gefahrenpotenzial
Zwei Bälle (ein blauer Ball mit Feuerwehrauto und ein gelber Ball mit Hund) wiesen krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf und wurden daher als nicht zufriedenstellend bewertet.
Die übrigen zehn Artikel zeigten laut AK ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufgrund gefährlicher Inhaltsstoffe und sind daher nur bedingt empfehlenswert. Vier Bälle enthielten mehr als 0,1 Prozent eines Stoffes, der auf der Kandidatenliste für sehr gefährliche Stoffe gelistet sei. Bei Anfrage von Konsumenten gelte hier eine Informationspflicht bezüglich der Gefährlichkeit und sicheren Verwendung, verdeutlichte die AK.
Wenig bekannte Phthalat-Ersatzstoffe
Nicht nachgewiesen werden konnten Weichmacher (Phthalate), die früher oft in der Kritik standen. Stattdessen wurden jedoch die noch wenig bekannten Phthalat-Ersatzstoffe (DEHA, TXIB, DINCH und DEHTP) in Konzentrationen von bis zu 62 Prozent festgestellt.
AK nimmt Händler in die Pflicht
Ganz klar in der Pflicht sieht Karin Hinteregger, Leiterin der AK-Konsumentenberatung, die Händler, die die Bälle vertreiben: „Der Handel ist dazu aufgerufen, bereits vor dem Einkauf von solchen Produkten abzuklären, was für Stoffe darin enthalten sind. Dann würden problematische Artikel gar nicht erst in den Verkauf gelangen.“
Durch die europäische Chemikalienverordnung (REACH) haben Verbraucher die Möglichkeit, direkt beim Händler nachzufragen, ob ein Produkt mit „besonders besorgniserregenden Inhaltsstoffen“ belastet ist. Die Händler müssen darüber innerhalb von 45 Tagen kostenlos Auskunft geben.
Liste mit bedenklichen Stoffen online abrufen
Eine sogenannte „Kandidatenliste“ enthält Stoffe, die beispielsweise krebserzeugend sind oder giftig, sich in der Nahrungskette anreichern und nur schwer abgebaut werden können. Jeder Stoff dieser Liste unterliegt der Auskunftspflicht, wenn er in einem Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. Die Liste wird laufend erweitert und kann direkt auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur abgerufen werden.
Der Informationsfluss über diese Stoffe bildet laut Hinteregger eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Umgang mit gefährlichen Produkten. Das funktioniere aber nur, wenn der Handel seinen Auskunftspflichten nachkomme.
Informationsrecht für Konsumenten
Um Auskunft darüber zu erhalten, ob ein Stoff aus der Kandidatenliste in einem bestimmten Produkt enthalten ist, kann der Käufer vor oder nach dem Kauf eine Anfrage stellen: Und zwar mündlich im Geschäft oder schriftlich per Musterbrief. Der ausgefüllte Musterbrief kann einfach im Geschäft abgegeben werden. Falls der Händler nicht Bescheid weiß, sollte der Kunde sich auf den Artikel 33 (2) der REACH-Verordnung berufen.
Gefährliche Stoffe: Informationen
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe: Durch den Einsatz von Weichmacherölen und Rußen bei der Herstellung von Gummi oder Elastomeren können Verbraucherprodukte polyzyklische aromatische Wasserstoffe enthalten. Einige dieser PAK sind krebserregend. Der Verkauf von acht dieser PAK an die breite Öffentlichkeit ist verboten, und der Einsatz dieser PAK in Konsumentenprodukten wird durch eine europäische Verordnung demnächst ebenfalls beschränkt. Aufgrund von Marktanalysen ist bekannt, dass der Einsatz von PAK in Verbraucherprodukten nicht notwendig und nach dem Stand der Technik vermeidbar ist.
Nonylphenol: 4-Nonylphenol techn. ist toxisch, beeinflusst das Hormonsystem und steht im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen sowie das Kind im Mutterleib zu schädigen. Weiters verursacht Nonylphenol als Stoff oder in Gemischen schwere Verätzungen an der Haut und schwere Augenschäden. Für Wasserorganismen ist es äußerst schädlich.
Triphenylphosphat: Triphenylphosphat ist schädlich für Wasserorganismen.
Phthalat-Ersatzstoffe (DEHA, TXIB, DINCH und DEHTP): Eine Reihe von Substanzen wird derzeit in großen Mengen eingesetzt, um diejenigen Phthalate, für deren Verwendung in der EU aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften bereits um Zulassung angesucht werden muss (DEHP, DBP, BBP) zu ersetzen. DEHA und TXIB sind zwei dieser Ersatzstoffe, die allerdings auch gefährliche Eigenschaften für Gesundheit und Umwelt aufweisen. Für die Stoffe DINCH und DEHTP sind derzeit keine gefährlichen Eigenschaften bekannt. Es liegen derzeit auch keine Selbsteinstufungen der Industrie vor.