Testamentsprozess: Jürgen H. auf freiem Fuß

Diesen Montag hat der Oberste Gerichtshof in Wien Teile des erstinstanzlichen Urteils im Testamentsprozess aufgehoben. Teile des Prozesses werden daher in erster Instanz neu verhandelt. Der Hauptangeklagte Jürgen H. wurde daher aus der Haft entlassen.

Sieben Jahre Haft lautete letzten Sommer das Urteil über den geständigen Hauptangeklagten Jürgen H. Er hat gestanden, dass er in zahlreichen Fällen jahrelang, Testamente und Urkunden gefälscht hat. Knapp zwei Jahre hat er bereits vor Prozessbeginn in Untersuchungshaft abgesessen, nach dem Urteil in erster Instanz weitere vier Monate.

Zu Wochenbeginn hat nun der Oberste Gerichtshof das erstinstanzliche Urteil - auch gegen Jürgen H. - teilweise aufgehoben. In einzelnen Anklagepunkten muss nochmals geklärt werden, ob es sich um Amtsmissbrauch oder um ein anderes Delikt, etwa um schweren Betrug, handelt.

H. würde Haftstrafe lieber früher absitzen

Bis das geklärt ist, liegt kein offizielles Urteil gegen Jürgen H. vor, auch die Höhe der Strafe steht daher noch nicht fest. Gründe für eine weitere Untersuchungshaft - etwa Fluchtgefahr - liegen auch nicht vor. Jürgen H. wurde deshalb von Amtswegen umgehend nach Bekanntwerden des OGH-Urteils aus der Haftanstalt Graz-Karlau entlassen. Er ist damit wieder auf freiem Fuß. Den Rest seiner Haftstrafe darf der ehemalige Grundbuchspfleger erst absitzen, sobald ein Urteil gegen ihn vorliegt, frühestens also nach dem neuerlichen Prozess in erster Instanz, voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2014.

Laut seinem Anwalt würde er grundsätzlich gerne die Haftstrafe früher wieder antreten. Im Moment sei er aber - aus gesundheitlichen Gründen - froh, daheim zu sein.

Angeklagte hoffen auf weniger strenges Urteil

Andere Angeklagte, die in erster Instanz verurteilt worden sind, hoffen noch auf Freisprüche oder mildere Strafen. Sie haben daher ohnehin kein Interesse an einem vorzeitigen Haftantritt.

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