Prozess Kindesmisshandlung vertagt

Am Landesgericht Feldkirch ist der Prozess gegen eine 32-jährige Mutter vertagt worden. Sie soll ihrem Sohn seit seiner Geburt mindestens 18 Knochenbrüche zugefügt haben. Nun soll ein Gutachten klären, ob die Angeklagte unter dem „Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom“ leidet.

Die 32-jährige Mutter hatte bei der Polizei ein Geständnis abgelegt - aber nur, weil man versprochen hatte, sie bekäme dann ihre beiden Kinder zurück, sagte sie am Dienstag vor Gericht. Der zuständige Kriminalbeamte wies das zurück. Er habe lediglich gesagt, dass ein klarer Sachverhalt die Obsorgefrage schneller regle. Versprochen habe er nichts.

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Ein Beitrag von Georg Fabjan

Zeugen verwickeln sich in Widersprüche

Alle neun Zeugen verwickelten sich vor Gericht in Widersprüche. Insbesondere, wenn es um die Frage ging, ob sie von der Angeklagten angestiftet worden waren, eine andere Frau zu beschuldigen, den kleinen Buben misshandelt zu haben. Die Polizei hatte etliche Telefonate abgehört und mitgeschnitten.

Keiner der Zeugen hatte jedoch jemals gesehen, dass der kleine Bub geschlagen oder misshandelt worden war oder irgendwelche Verletzungen hatte. Deutlich wurde nur: Im Umfeld der Dornbirnerin gibt es regelrechte Lagerbildungen, gegenseitige Anschuldigungen und Eifersüchteleien. Nur der Sachverhalt blieb undurchsichtig, denn eine klare Aussage wollte oder konnte niemand machen.

Liebesbrief dominiert Prozess

Immer wieder wurde auch ein Liebesbrief thematisiert, wobei die Verbindung zum eigentlichen Fall lange Zeit unklar blieb. Klar wurde nur ein Geflecht aus Eifersucht, Rache und Liebe, das den Blick auf ein mögliches Motiv für die Kindesmisshandlungen offenbaren soll.

So soll eine Bekannte der Angeklagten einen Liebesbrief an ihren Geliebten geschrieben und der Angeklagten zur Aufbewahrung gegeben haben. Allerdings entdeckte der Ehemann der Angeklagten den Brief und vermutete, dass nun seine Frau einen Geliebten habe. Um hier den Frieden zu wahren, klärte die Angeklagte den Sachverhalt gegenüber ihrem Mann auf. Daraufhin thematisierte der Ehemann den Brief gegenüber der Schreiberin, woraufhin auch deren Gatte von dem Brief erfuhr. So könnte ein mögliches Motiv entstanden sein, nämlich, dass die Bekannte den kleinen Buben misshandelt habe, aus Rache für den aufgeflogenen Liebesbrief, behauptet die Verteidigung.

Zurechnungsfähigkeit wird geprüft

Die Verteidigung beantragte die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zur Zurechnungsfähigkeit der 32-Jährigen. Es gebe Anhaltspunkte für das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Das bezeichnet das Erfinden, Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten, meist Kindern, um anschließend eine medizinische Behandlung zu verlangen.

Mutter brachte Sohn ins Spital

Die 32-Jährige hatte im vergangenen November ihren Sohn wegen einer Oberschenkelfraktur ins Krankenhaus Dornbirn gebracht. Zahlreiche ältere Brüche veranlassten die Ärzte dazu, Anzeige zu erstatten. In der Befragung durch die Polizei erklärte die Frau, dass eine Bekannte für die Verletzungen infrage käme. Diese habe sich zeitweise um das Kind gekümmert.

Kinder in Pflegefamilie

Der Bub und seine fünf Jahre alte Schwester wurden seit Bekanntwerden der Vorwürfe im November im Kinderdorf und von einer Pflegefamilie betreut. Die Obsorge für beide Kinder wurde von der Jugendwohlfahrt übernommen.

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